Falsche Bankberatung – Hahn Rechtsanwälte erzielt Vergleich
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Auf Empfehlung ihres Beraters hatte die Anlegerin drei Schiffsfonds über insgesamt 250 000 Euro zuzüglich 5% Agio gezeichnet. Über eine von der Bank vereinnahmte Rückvergütung über 23 000 Euro wurde die Frau jedoch nicht aufgeklärt. Während das Landgericht Verden die Klage der Anlegerin mit der Begründung abwies, bei der Rückvergütung handele es sich um eine nicht aufklärungsbedürftige Vertriebsprovision, stellte sich das OLG Celle auf die Seite der Klägerin. Die Parteien einigten sich daraufhin auf folgenden Vergleich: Die Anlegerin erhält Schadensersatz in Höhe von 200 000 Euro und überträgt ihre drei Schiffsfonds im Gegenzug an die Bank zurück.
Für geschädigte Schiffsfonds-Anleger dürfte diese Einigung Signalwirkung haben, so Hahn-Gründungsgesellschafter Peter Hahn. Eine Falschberatung eröffne dem Anleger sehr gute Chancen auf einen Schadensersatz bis hin zur Rückabwicklung der kompletten Beteiligung. Oftmals müssten geschädigte Anleger nicht einmal vor Gericht ziehen, da viele Banken und Sparkassen an einer außergerichtlichen Einigung durchaus interessiert seien, so Hahn weiter.
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