Banken

Frankfurter Sparkasse zieht Revision bei Schadenersatzklagen von Lehman-Anlegern zurück

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Mit Spannung war die erste Verhandlung vor dem BGH über Schadensersatzklagen geschädigter Lehman-Anleger erwartet worden. Kurzfristig hat der XI. Zivilsenat die für den 12.4.11 angekündigten Verhandlungstermine jedoch aufgehoben, weil die beklagte Frankfurter Sparkasse (Fraspa) in beiden Fällen ihre Revision zurückgenommen hat.

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Damit sind die Berufungsurteile des OLG Frankfurt am Main, mit denen die Fraspa zum Schadensersatz verurteilt wurde, rechtskräftig. In beiden Urteilen war eine Beratungspflichtverletzung der Fraspa insoweit verneint worden, als diese die jeweiligen Anleger nicht auf eine mögliche Insolvenz der Emittentin (Lehman Brothers Treasury) oder Garantiegeberin (Lehman Brothers Holdings) hingewiesen hat, da angesichts der positiven Ratingnoten kein Zweifel an deren Zahlungsfähigkeit habe aufkommen müssen. Einen Beratungsfehler hatte das Berufungsgericht jedoch darin gesehen, dass die Fraspa in den jeweiligen Beratungsgesprächen ihren Kunden die Risikostruktur der konkret empfohlenen Zertifikate – „TwinWin-Zertifikat 8/2007“ und „DAX-Kupon-Zertifikat 3/2008“ – nicht umfassend dargestellt hat.

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