Stattdessen soll eine „standardisierte Zahlungskontenterminologie““ verwendet werden. Außerdem sollen Webseiten, auf denen Verbraucher die Konditionen verschiedener Anbieter vergleichen können, von staatlicher Seite ein Zertifikat erhalten, wenn sie bestimmte Standards erfüllen. Zugleich sollen Banken demnächst niemanden mehr abweisen dürfen, der bei ihnen ein einfaches Girokonto eröffnen will. Auch Obdachlose, Asylbewerber und Ausländer, die mit einer Duldung in Deutschland leben, sollen das Recht erhalten, ein so genanntes Basiskonto zu eröffnen. Die Bank dürfen sie selbst wählen. Einzige Voraussetzung ist, dass sich der potenzielle Kunde legal in der EU aufhält.