Hengeler beendet langjährigen Rechtsstreit für Heideldruck
"Der MDAX-Konzern Heidelberger Druckmaschinen hat sich nach jahrelangem Rechtsstreit mit ehemaligen Aktionären von Linotype Hell nun gütlich geeinigt und eine Nachzahlung vereinbart.
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Der MDAX-Konzern Heidelberger Druckmaschinen hat sich nach jahrelangem Rechtsstreit mit ehemaligen Aktionären von Linotype Hell nun gütlich geeinigt und eine Nachzahlung vereinbart.
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In dem Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt ging es um aus Sicht der Alt-Aktionäre noch bestehende Ansprüche aus der Verschmelzung von Linotype Hell auf den Heidelberger Druckmaschinenbauer im Jahr 1997. Beraten wurde Heideldruck von einem Team der Kanzlei Hengeler Mueller um die Partner Ernst-Thomas Kraft und Matthias Scheifele (beide Steuerrecht, Frankfurt).
Die Nachzahlung an die ehemaligen Linotype Hell-Aktionäre wird in Form von Heideldruck-Aktien erfolgen, die das Unternehmen aus genehmigtem Kapital geschaffen hat. Im Gegenzug haben die Kläger ihre Ansprüche als Sacheinlage in die Gesellschaft eingebracht, was in dieser Form bislang einzigartig in einem Vergleichsverfahren ist. Als zentrale Abwicklungsstelle für die Umsetzung des Vergleichs war die Deutsche Bank tätig, die inhouse von Mark K. Oulds und Ulrich Brandt beraten wurde. Die Beratungsgesellschaft PwC fungierte als Sacheinlagenprüfer und wurde inhouse von Karsten Grenzing und Matthias Römer begleitet. Ebenfalls tätig war die adjuga Rechtsanwaltsgesellschaft mit Markus Ackermann, Heidelberger Druckmaschinen vertraute zudem auf die Inhouse-Berater Wirnt Galster und Thomas Schrotz.
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