Gastbeitrag
Insolvenz – Wie lässt sich das Vermögen sichern?
Die deutlich formulierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs v. 7.2.19 (BGH; Az.: IX ZR 47/18) zur Unzulässigkeit und damit Pflichtwidrigkeit der Nutzung von Anderkonten und offenen Treuhandkonten schlägt Wellen – nicht nur bei den Verwaltern. Auch auf Bankenseite wird bereits an Lösungen gearbeitet, wie die vom BGH geforderten Sonderkonten für die Insolvenzmasse praktikabel umgesetzt werden können, wissen Bettina Breitenbücher und Anette Neußner, Insolvenzrechtlerinnen der Kanzlei Kübler.

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