Insolvenzverwalter eines Immobilienfonds kann Rückzahlung von Ausschüttungen verlangen
"Der Insolvenzverwalter eines insolventen Immobilienfonds in der Form einer Kommanditgesellschaft kann von Anlegern des Fonds aus abgetretenem Recht der Treuhandkommanditistin Rückzahlung von Ausschüttungen verlangen, soweit dadurch die Einlagen der Anleger zurückgewährt wurden.
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Der Insolvenzverwalter eines insolventen Immobilienfonds in der Form einer Kommanditgesellschaft kann von Anlegern des Fonds aus abgetretenem Recht der Treuhandkommanditistin Rückzahlung von Ausschüttungen verlangen, soweit dadurch die Einlagen der Anleger zurückgewährt wurden.
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Das hat der für Gesellschaftsrecht zuständige Zweite Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteilen vom 22.3.11 in acht Verfahren entschieden und die Klagen des Insolvenzverwalters überwiegend für begründet erachtet.
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