Klagen der Aktionäre der Commerzbank scheitern
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Sie hatten diese Entlastung angegriffen, weil sie den Kauf der Dresdner Bank durch die Commerzbank als unter unrechtmäßigen Voraussetzungen erfolgt ansahen. Dem folgte das Oberlandesgericht Fankfurt am Main nicht und wies die von Aktionären der Commerzbank erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung vom 15./16.5.09 zurück (Urteil vom 7.12.10, Az.: 5 U 29/10, nicht rechtskräftig).
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