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Krypto-Regulierung – Warum die Banken MiCA mögen

Die neue MiCA-Regulierung der EU schafft für die Banken den ersehnten Rahmen für einen sicheren Einstieg ins Kryptogeschäft. Doch nicht alle Anbieter sind begeistert.

Verschiedene Kryptowährungen
Verschiedene Kryptowährungen © Traxer / Unsplash

Seit Anfang 2025 ist die europäische „Markets in Crypto-Assets Regulation” (MiCA) vollends in Kraft getreten und die Geldbranche frohlockt: „Die Banken stehen hinter der MiCA“, sagt Tobias Tenner, Head of Digital Finance beim BdB. Und weiter: „Banken sind Compliance-getriebene Organisationen. Mithilfe einer solchen Verordnung hat sich eine Regulierungslandschaft gebildet, die es Banken sehr gut ermöglicht, am Kryptowährungsgeschäft teilzuhaben.“ Die europäische MiCA-Verordnung greift ein in den wilden Westen des Kryptomarkts. Seit Anfang 2025 müssen Anbieter von Kryptowährungen eine Zulassung bei öffentlichen Aufsichtsbehörden beantragen und viele weitere Pflichten erfüllen. Diese sollen den Verbraucherschutz erhöhen und kriminelle Machenschaften wie Geldwäsche im Zusammenhang mit Kryptowährungen eindämmen.

Dass die Regulierung bei der Bankenbranche auf so viel Wohlwollen stößt, hat nicht nur uneigennützige Gründe. „MiCA macht es wegen der hohen Regulierungskosten für kleine Player schwerer, die Anforderungen zu erfüllen. Banken können diese Kosten leichter abfedern“, sagt Rachel Geyer, Vorsitzende des Verbands European Bitcoin Energy Association (EBEA). Banken, die sich künftig dafür entscheiden, ins Kryptogeschäft einzusteigen, könnten somit einige lästige Konkurrenten hinter sich lassen. Hierzulande haben sich die ersten drei Handelsplattformen ihre MiCA-Lizenz schon sichern können: Bitpanda, die Bison-App der Börse Stuttgart sowie Crypto Finance, eine Tochter der Deutschen Börse. EU-weit müssen alle Anbieter spätestens bis zum 2. Juli 2026 eine MiCA-Erlaubnis besitzen. In manchen europäischen Ländern stehen allerdings bislang nicht einmal Anlaufstellen für Lizenzen fest. „In Norwegen und Belgien wissen Krypto-Dienstleister derzeit nicht, wo sie ihre MiCA-Lizenz beantragen sollen, weil es noch keine zuständige Behörde gibt“, sagt Geyer.

Während sich dank der Regulierung also einerseits neue Player auf den Markt trauen, sitzen andere auf heißen Kohlen, ob und wann sie ihre Lizenz bekommen. „Manche Unternehmen bringt das in große Schwierigkeiten.“ Insgesamt hält Geyer die MiCA dennoch für sehr begrüßenswert. „Europa hat einen solchen einheitlichen Rechtsrahmen dringend gebraucht“, erläutert sie. „Für Verbraucher bedeutet das Inkrafttreten tatsächlich mehr Schutz.“ Den einen oder anderen Haken hat die Sache aber auch aus Verbrauchersicht: Die Kosten für den bürokratischen Aufwand dürften Dienstleister in Form von höheren Gebühren an ihre Kunden weitergeben.

Und die sogenannte „Travel Rule“ tritt mit MiCA EU-weit in Kraft: Wer mehr als 1.000 Euro über Krypto-Börsen überweist, muss sich künftig in einem Verfahren mit seiner Adresse bei der Kryptobörse identifizieren. Dadurch geht der „Pseudonymitätsgedanke von Kryptowährungen verloren. Bislang ließ sich nur mithilfe spezieller Analysetechniken herausfinden, welche Person hinter einer Transaktion steckt, damit galt sie als Alternative zur anonymen Bargeld-Zahlung. Schindluder mit Kryptowährungen zu treiben ist somit zwar schwieriger geworden, unmöglich sind unseriöse Machenschaften aber nicht. So können Kriminelle weiterhin auf Kryptobörsen mit Sitz außerhalb der EU ausweichen.

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