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Kurz und kompakt – Das passierte noch im März 2022

Der hoffnungsvolle Start am Transaktionsmarkt bekommt durch den Ukraine-Krieg einen Dämpfer, zehn Jahre ESUG bringen viele erfolgreich sanierte Unternehmen und EY muss sich in einem KapMuG-Musterverfahren den Wirecard-Anlegern stellen – Was sonst noch wichtig war im März, hier kurz und kompakt zusammengefasst.

+++ Nach dem Rekordjahr 2021 sah es zunächst so aus, als setzte sich der M&A-Boom auch in diesem Jahr fort. Eine Reihe großvolumiger Deals ging über die Bühne, darunter der Verkauf des Immobilienfinanzierers Berlin Hyp an die LBBW für rd. 1,1 Mrd. Euro und der Verkauf zweier Siemens-Sparten an Körber bzw. Atlantia für rd. 1,1 Mrd. und 950 Mio. Euro. Auch Finanzinvestoren mischten kräftig mit, etwa Cinven mit dem rd. 2,6 Mrd. US-Dollar schweren Kauf von Teilen des Schädlingsbekämpfungsgeschäfts von Bayer (siehe Deals). „Bis zum 24. Februar verlief das M&A-Jahr vielversprechend. Wie es jetzt weitergeht, ist offen“, kommentiert Michael Ulmer, Frankfurter M&A-Partner bei Cleary Gottlieb Steen & Hamilton. „Die optimistischen Erwartungen vieler Marktteilnehmer trüben sich ein. Die Verunsicherung nimmt zu. Das muss aber nicht heißen, dass die M&A-Aktivität in Deutschland deutlich zurückgeht. Noch ist die Deal-Pipeline gefüllt.“ Die aktuellen Statistiken des Datenanbieters Refinitiv zeigen indes schon eine Abkühlung der Deal-Konjunktur: Wurden dort im März 2021 noch insgesamt 232 Transaktionen mit Deutschlandbezug gemeldet (Gesamtvolumen knapp 8 Mrd. Euro), waren es in diesem Monat nur 102 (3,6 Mrd. Euro). Im Januar und Februar 2022 waren es mit 350 angekündigten Deals noch annähernd so viele wie im Vorjahr (370).

+++ Seit zehn Jahren haben finanziell in Schieflage geratene Unternehmen mit dem „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ – in der Praxis besser bekannt als ESUG – ein weiteres Instrument an der Hand, sich mittels Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung zu sanieren. Doch wie erfolgreich ist dieses Instrument in der Praxis? Die Kanzlei Schultze & Braun hat den Zeitraum seit Inkrafttreten des ESUG am 1. März 2012 mit Blick auf genau diese Frage untersucht und kann dem alternativen Verfahren zur Regelinsolvenz ein gutes Zeugnis ausstellen. Auf rund 2.200 Eigenverwaltungen und Schutzschirmverfahren über zehn Jahre kamen „nur“ 44 Zweitinsolvenzen. Bei den Regelinsolvenzen, die nach wie vor den weitaus größeren Teil ausmachen, stehen mindestens 54.405 vorläufigen bzw. Regelinsolvenzverfahren 70 Zweitinsolvenzen gegenüber. Auch wenn ESUG-Verfahren damit nicht per se besser seien als Regelinsolvenzverfahren, „gehören sie doch in den Instrumentenkoffer eines Sanierers“, meint Volker Böhm, Fachanwalt für Insolvenzrecht bei Schultze & Braun. „Die passende Sanierungsform – Regelinsolvenzverfahren, ESUG-Verfahren oder die seit 2021 mögliche StaRUG-Restrukturierung – sollte für jedes Unternehmen immer individuell geprüft werden, besonders mit Blick auf die Nachhaltigkeit der Sanierung.“

+++ Der Wirecard-Bilanzskandal verschafft auch der auf Musterverfahren nach dem KapMuG spezialisierten Kanzlei TILP ein neues Mandat. Am 14.3.22 hat das Landgericht München I den von TILP beantragten Vorlagebeschluss u.a. gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY erlassen und damit das Musterverfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht eröffnet (Az.: 3 OH 2767/22 KapMuG). Der Beschluss enthält alle von TILP beantragten Feststellungsziele zu diversen Pflichtverletzungen von EY, darunter die Beihilfe zu unterlassenen und falschen Ad-hoc-Mitteilungen sowie falsche Geschäftsberichte der Wirecard AG. Laut TILP habe sich EY aufgrund dieser Pflichtverletzungen gegenüber den Wirecard-Aktionären und Anleiheerwerbern schadenersatzpflichtig gemacht. Betroffen seien vor allem Erwerbe von Aktien, Anleihen und Derivaten auf die Wirecard-Aktie zwischen dem 24.2.16 bis einschließlich 18.6.20, 10.43 Uhr. 

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