Lex Ackermann ist vom Tisch
Begründet wird die Absage u. a. mit dem aktuell herausfordernden Marktumfeld, das dem Bank-Chef nicht genug Raum für die erforderlichen Gespräche mit Aktionären lasse. Diese hätte Ackermann für sein Vorhaben unbedingt gewinnen müssen. Denn nur eine Ausnahmeregelung im Aktiengesetz, wonach der direkte Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat möglich ist, wenn der Kandidat mindestens 25% der Stimmrechte auf sich vereinigt,hätte ihm den Weg an die AR-Spitze frei gemacht.
„Für das Knacken der 25%-Marke hätte Ackermann die Zustimmung auch internationaler Anteilseigner gebraucht“, so Oliver Maaß, Aktienrechtler bei Heisse Kursawe Eversheds, „die sich vielfach über institutionelle Stimmrechtsvertreter wie ISS oder IVOX organisieren“. Diese wiederum legen ihr Stimmrechtsverhalten nach strengen Regeln fest. Die ISS-Rules etwa postulieren – ebenso wie der deutsche Corporate Governance Kodex (CGK) – eine „Cooling-off-period“ für Vorstände bis zum Wechsel in den AR. IVOX arbeitet mit einer Art Ampelsystem, über das Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung entlang der eigenen Regularien bewertet werden.
„Es hätte enormer Überzeugungskunst bedurft, diese Parteien für Ackermann zu gewinnen“, so Maaß. „Das aktuell eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen den Bankvorstand im Zusammenhang mit dem Fall Leo Kirch hätte die Chancen vermutlich weiter geschwächt, denn der Kriterienkatalog der Stimmrechtsvertreter enthält auch die Frage nach laufenden Gerichtsverfahren.“
Aus deutscher Sicht endet mit Ackermanns Verzicht eine über Wochen hitzig geführte Diskussion. „Die akute Frage, ob das Aktienrecht und der inhaltsgleiche CGK für solche Fälle nachgebessert werden müssen, hat sich damit zunächst erledigt“, so Maaß. „Das grundsätzliche Problem, dass das deutsche Recht in diesem Punkt das Regel-Ausnahme-Verhältnis für die Praxis umkehrt, bleibt allerdings bestehen.“