Banken

M&A-Beraterhonorare sind künftig nicht mehr absetzbar

"

Unternehmen müssen bei M&A-Transaktionen neu kalkulieren. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln dürfen die Käufer die Kosten für die Due Diligence nicht als steuermindernden Aufwand verbuchen. Alle Ausgaben für die finanzielle und rechtliche Prüfung eines Übernahmeobjekts zählen in voller Höhe zu den Anschaffungskosten, entschieden die Richter (Az.: 13 K 4188/07). Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, doch bei der Entscheidung wird es bleiben, erwartet Harald Müller von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton.

"

„Bislang konnten Firmen gegenüber den Finanzbehörden argumentieren, dass zumindest ein Teil dieser Kosten sofort abziehbare Betriebsausgaben sind“, erklärt Müller: „Schon das war schwierig, aber machbar.“ In der Regel kommen bei M&A-Transaktionen Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und mitunter noch Experten, die den Markt kennen und begutachten sollen, zum Einsatz. Darüber hinaus sind in der Regel M&A-Berater beteiligt. Die fälligen Honorare erreichen bei größeren Transaktionen schnell sechsstellige Beträge.
Der Bundesfinanzhof hatte zuletzt 2007 festgestellt, dass Aufwendungen, die nach einem Entschluss zum Erwerb entstanden sind, als Anschaffungskosten in der Bilanz zu aktivieren sind. Die Fachwelt folgerte daraus, dass Kosten, die vor dem Erwerb anfielen, anders behandelt werden. Für die beteiligten Berater war das ein Grund, ihre Honorare den Zeiträumen vor und nach diesem Stichtag zuzuordnen. Je mehr für Tätigkeiten abgerechnet werden konnte, die vor dem Stichtag anfielen, desto günstiger wurde die Transaktion für die beteiligten Unternehmen. In der Praxis gingen die Unternehmen so weit, zunächst alle Kosten in den Aufwand zu buchen und eventuelle Einwände einer Betriebsprüfung abzuwarten. Damit bewahrten sie die Chance, wenigstens in Verhandlungen für sich noch ein günstiges Ergebnis zu erzielen. Einen verbindlichen Aufteilungsmaßstab gab es nie, da sich die Kosten in der Praxis nicht trennscharf aufteilen lassen.

Damit ist nun allerdings Schluss. „Die angefallenen Honorare und Auslagen müssen Käufer nun in voller Höhe den Anschaffungskosten zurechnen“, erklärt Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Müller. Das verteuert nicht nur den Kauf. Auch die Berater müssen sich möglicherweise auf schärfere Honorarverhandlungen einstellen. Die Unternehmen könnten nach dem Urteil in dieser Frage sensibler werden.

Abonnieren Anmelden
Zur PLATOW Börse