Banken

Mercedes-Benz Bank – „Heimvorteil“ bei Klagewelle schwindet

Die Gerichtsverfahren wegen angeblich fehlerhafter Widerrufsbelehrungen in Tausenden von Autokreditverträge steuern so langsam auf ihren Höhepunkt zu. Während die betroffenen Autobanken keine Zahlen über aktuell laufende Verfahren nennen (auf PLATOW-Nachfrage wollten sich VW-Bank und Mercedes-Banz Bank dazu nicht äußern), sind Anwaltskanzleien auf der Verbraucherseite deutlich transparenter – sicher auch aus Image-Gründen. Federführend ist in der Sache die in Trier beheimatete Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig, die derzeit über 3 000 Verfahren gegen Banken betreut. Davon befinden sich so gut wie alle Fälle vor Gericht – Ende 2017 waren es erst 400. Knapp 2 500 Verfahren betreuen derzeit die Kölner Juristen von Kraus Ghendler Ruvinskij, wovon sich mittlerweile gut 2 000 (Ende 2017: 200) Fälle im gerichtlichen Verfahren befinden. Hinzu kommen etliche Fälle bei anderen Kanzleien. Am 25.1. beginnt zudem vor dem Oberlandesgericht Stuttgart das Verfahren in einer Musterfeststellungsklage gegen Autokredite der Mercedes-Benz Bank.

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