Nachfolge – Familienunternehmen richtig übergeben
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Eine zu späte, wenig fundierte oder indiskrete Lösung kann schnell fatale Folgen haben. Kunden werden verunsichert, wichtige, verdiente Mitarbeiter verlassen das Unternehmen mangels Perspektive, Zulieferer leisten nur noch gegen Vorkasse oder die Banken verringern bzw. kündigen Kreditlinien. Im Extremfall folgt dann die Schließung, der überstürzte Komplettverkauf oder die Insolvenz. Ein großer Ansehensverlust geht damit einher und es folgt eine unvorstellbare Entwicklung für die Unternehmerfamilie. Eine rechtzeitige Regelung der anstehenden Unternehmensnachfolge mit einer zielgerichteten Planung und der Abwägung aller in Frage kommenden Alternativen bietet hingegen sehr gute Chancen auf ein erfolgreiches Weiterbestehen des Unternehmens, den Erhalt aller Arbeitsplätze und das Fortdauern des guten Namens.
Einsetzen eines Fremdmanagements
Kommt eine Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie nicht in Betracht, so ist die für viele Unternehmer favorisierte Alternative die Einsetzung eines geeigneten Fremdmanagements, d. h. Einsatz von Geschäftsführern. Diese Variante bietet den Vorteil, dass das Unternehmen der Familie erhalten bleibt und die Unternehmensführung vorübergehend oder generationsüberschreitend durch fremdes Management erfolgen kann. Dabei kann sich die Familie umfangreiche Entscheidungs- und Informationsrechte erhalten. Zudem kann die externe Geschäftsführung über teilweise auch mit familienfremden Experten besetzte Beiräte oder Aufsichtsräte kontrolliert werden. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt Familienmitglieder oder deren Kinder in die Geschäftsführung der Gesellschaft eintreten wollen, so bleibt dies möglich. Die Familie hält sich somit die Option offen, dass die Geschäftsführung der Familientradition folgend künftig wieder durch die Familie übernommen wird. Das Unternehmen verbleibt im Eigentum der Familie, Renditen aus dem Unternehmen stellen die Versorgung der Familie sicher und auch die Tradition der Familie bleibt erhalten.
Minderheitsbeteiligung der Familie
Eine weitere Alternative ist die Veräußerung der Mehrheitsbeteiligung. Die Familie bleibt hierbei unternehmerisch beteiligt. In diesen Fällen behält die Familie regelmäßig eine Minderheitsbeteiligung und der überwiegende Teil des Unternehmens wird vom eigenen Management (Management-Buy-Out), von einem fremden Management (Management-Buy-In) oder einem Investor erworben. In den beiden letztgenannten Fällen verändert sich das Unternehmen meist sehr stark und wird zunehmend auf den Erwerber und dessen Vorstellungen zugeschnitten. Die Familie behält dann lediglich ein Mitspracherecht sowie einzelne Vetorechte. Im Ergebnis bleibt in vielen Fällen nur der Firmenname unverändert erhalten, während das Unternehmen selbst und seine Mitarbeiterkultur vollständig verändert werden.
Unternehmer differenzieren regelmäßig, ob sie an verdiente Mitarbeiter, die an die Traditionen und die Führung des Unternehmens in einem bestimmten Stil gewohnt sind, oder an einen dritten Fremden veräußern. Das Fortführen der Traditionen sowie der Mitarbeiterkultur ist oftmals ausschlaggebend, warum sich Familienunternehmer bevorzugt für die teilweise Veräußerung des Unternehmens an das bisherige Management entscheiden.
Komplettverkauf des Unternehmens
Eine weitere Möglichkeit ist der Komplettverkauf des Unternehmens. Die unternehmerische Tradition wird dann jedoch in fremde Hände gelegt. Einflussnahmemöglichkeiten der Familie bestehen dann nicht mehr. Vorteil ist, dass die Familie das Unternehmen zu einem Zeitpunkt und einem Wert veräußert, als es noch von ihr selbst geführt wurde. Mögliche Wertverluste durch Missmanagement u. ä. bleiben ihr in diesem Fall erspart.
Übergabe an Stiftung
Bei der Überführung des Unternehmens in eine Stiftung ist zu beachten, dass – nachdem der Stifter das Stiftungskapital erbracht und die Stiftungssatzung und insbesondere auch den Sitzungszweck festgelegt hat – Änderungen in der Stiftungszwecksetzung sowie in der Vermögensbindung nur sehr eingeschränkt durchgeführt werden können. Dafür bleibt auch hier das Unternehmen im Sinne der Familie erhalten und Familienmitglieder können Zuwendungsberechtigte der Stiftung sein.
Nachfolgeregelung: Je früher desto besser
Je früher sich Familienunternehmer Gedanken zur Unternehmensnachfolge machen, desto besser. Denn einen goldenen Weg, der sich für jedes Familienunternehmen anbietet, gibt es nicht. Individuelle Lösungen, die den Wünschen der Unternehmer entsprechen und die Begebenheiten des Unternehmens berücksichtigen, sind goldene Wege für den Einzelfall. Sie zu entwickeln braucht Zeit und die Einbeziehung von Fachleuten.
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