Olearius-Prozess – Staatsanwaltschaft zieht die Reißleine
Zudem fordert die Anklage die Einziehung von 40 Mio. Euro aus dem Vermögen von Olearius. Auch die Verteidigung ist der Auffassung, dass das Verfahren „unter keinen Umständen fortgesetzt“ werden dürfe, wie es in einer Stellungnahme heißt. Die Verteidigung begründet dies jedoch mit „gravierenden Verfahrenshindernissen“, darunter „schwere Verstöße der staatlichen Seite gegen das Recht auf ein faires Verfahren“, und fordert mit Blick auf das „Rehabilitationsinteresse“ von Olearius Freispruch. Dazu dürfte es allerdings kaum kommen. Eine Entscheidung des Gerichts wird am kommenden Mittwoch (19.6.) erwartet.
Der angeschlagene Gesundheitszustand des Angeklagten dürfte indes nicht der einzige Grund für den abrupten Kurswechsel der Staatsanwaltschaft sein. Schon vor der Aussetzung des Prozesses Mitte März stand es um die Gesundheit von Olearius nicht sonderlich gut. Es drängt sich denn auch der Verdacht auf, dass die Staatsanwaltschaft nach dem überraschenden Rückzug der bisherigen Cum-Ex-Chefanklägerin Anne Brorhilker nach einem eleganten Vorwand gesucht hat, um das Verfahren möglichst schnell und gesichtswahrend zu beenden. Denn seit sich erhebliche Ungereimtheiten in der Aussage des Kronzeugen gezeigt haben, steckt auch die Staatsanwaltschaft in Erklärungsnöten, die bei ihren Ermittlungen offensichtlich nicht immer die notwendige Sorgfalt walten ließ.
Mit der erwarteten Einstellung des Verfahrens wird es nun auch nicht mehr zu einer erneuten Vernehmung des Kronzeugen, einem ehemaligen Kanzleipartner des mittlerweile verurteilten Cum-Ex-Strategen Hanno Berger, kommen. Der Staatsanwaltschaft scheint das ganz recht zu sein, zumal Brorhilker noch kurz vor ihrem Abschied eilig Anklage gegen den Kronzeugen erhoben hat. Die Warburg Bank ist in Sachen Cum-Ex sicher kein Unschuldslamm, das hat auch die neue Führungsriege längst öffentlich eingestanden. Inwieweit auch ihr damaliger Vorstandschef Olearius persönlich in diese Geschäfte verstrickt war, wird mit der Einstellung des Verfahrens weiter ungeklärt bleiben. Auch das hinterlässt einen faden Beigeschmack. fm