OLG Frankfurt am Main spricht zwei Lehman-Anlegern Schadenersatz zu
"Das OLG Frankfurt am Main hat einem Anleger einen Schadenersatzanspruch gegen eine Sparkasse zugestanden, die ihm im August 2007 am Telefon den Erwerb von Lehman-Zertifikaten im Wert von 7 000 Euro empfohlen hatte.
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Das OLG Frankfurt am Main hat einem Anleger einen Schadenersatzanspruch gegen eine Sparkasse zugestanden, die ihm im August 2007 am Telefon den Erwerb von Lehman-Zertifikaten im Wert von 7 000 Euro empfohlen hatte.
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Die beklagte Sparkasse müsse sich – jedenfalls in diesem speziellen Fall – eine Verletzung ihrer Aufklärungspflicht vorwerfen lassen, befanden die Frankfurter Richter. Die Revision wurde zugelassen (Az.: 17 U 207/09). Und auch die Sparkasse Gießen muss einem Urteil des LG Gießen zufolge einer geschädigten Lehman-Anlegerin Schadenersatz in Höhe von 17 000 Euro leisten, nachdem die Kundin bei der Ausgabe eines „Twin-Win-Zertifikats“ nicht genügend aufgeklärt wurde.
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