Banken

Oppenheim-Prozess – Berufung liegt in der Luft

Der Strafprozess um den Beinahe-Kollaps der Kölner Privatbank Sal. Oppenheim strebt auf eine Entscheidung zu. Nach mittlerweile 127 Verhandlungstagen will Richterin Sabine Grobecker am kommenden Donnerstag (9.7.) das Urteil verkünden.

Schon frühzeitig hatte Grobecker aus ihrer Rechtsauffassung in dem Fall keinen Hehl gemacht und den Hauptangeklagten Matthias Graf von Krockow, Christopher Freiherr von Oppenheim, Dieter Pfundt und Friedrich Carl Janssen Haftstrafen ohne Bewährung in Aussicht gestellt, sofern sich die ehemals persönlich haftenden Gesellschafter nicht doch noch zu einem Geständnis durchringen würden. Nach Ansicht der vorsitzenden Richterin am Landgericht Köln gilt für das ehemalige Sal. Oppenheim-Führungsquartett der Grundsatz der Gesamtverantwortlichkeit. Demnach seien alle vier Partner gleichermaßen für den Niedergang der Traditionsbank verantwortlich, unabhängig von ihren spezifischen Ressortzuständigkeiten.

Von der recht formalen Rechtsauffassung Grobeckers offensichtlich ermuntert, forderte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer für alle vier Hauptangeklagten Freiheitsstrafen, die eine Bewährung ausschließen, obwohl Krockow und Oppenheim Teilgeständnisse abgelegt haben. Während die beiden zur Ex-Eigentümerfamilie zählenden Partner auf Grund ihrer Schuldeingeständnisse zumindest hoffen können, doch noch mit einer Bewährungsstrafe davonzukommen, droht dem ehemaligen Investmentbanking-Chef Pfundt und dem Ex-Risikomanager Janssen der Einzug ins Gefängnis.

Viel deutet denn auch darauf hin, dass zumindest Pfundt und Janssen in Berufung gehen werden. Die beiden familienfremden Partner hatten stets darauf hingewiesen, dass sie keineswegs in sämtliche Clan-Interna eingeweiht gewesen waren und auch keinerlei persönlichen Vorteil aus möglichen Verquickungen von Bank- und Familien-Interessen gezogen hätten. Mit ihrem Pochen auf die Gesamtverantwortlichkeit der ehemaligen Sal. Oppenheim-Führung hebt sich Gobecker auffallend von den Urteilen in den Prozessen gegen die Altvorstände der LBBW, HSH Nordbank sowie der BayernLB ab, in denen die Richter sehr wohl die unterschiedliche Verantwortung der einzelnen Manager berücksichtigt haben.

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