Reform „Geno Next Level“ – Zustimmung mit Zähneknirschen
Der BVR-Vorstand trommelt für geschlossene Reihen für die geplante Reform der BVR-Sicherungseinrichtung. Weitere Pleiten in ihrer Gruppe wollen die Genossenschaftsbanker zwar nicht, aber manche treiben die Pläne um.

Breite Zustimmung, aber nicht ganz ohne Zähneknirschen – das ist die momentane Stimmung unter den Genossenschaftsbanken, wenn es um „Geno Next Level“ geht. Im Zentrum stehen bei diesem Vorhaben diverse Maßnahmen, um weitere spektakuläre Sanierungsfälle wie in den letzten zwei Jahren zu verhindern. Der Vorstand des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) ist seit 11. Februar auf Werbetour, genannt Roadshow, für dieses wichtige strategische Projekt.
Dabei trommeln Marija Kolak, Daniel Quinten und Tanja Müller-Ziegler emsig um Zustimmung bei den Mitgliedsbanken. Der Augenblick der Wahrheit ist dann schlussendlich bei der am 11. Juni anstehenden Mitgliederversammlung in Berlin, wenn die Abstimmungen zu den zentralen Veränderungen rund um die Sicherungseinrichtung und Institutssicherung auf der Agenda stehen. Dann will man geschlossene Reihen sehen. Der Verbandsrat als eines der wichtigen Entscheidungsorgane der Gruppe hatte bereits im November die vom BVR-Vorstand vorgeschlagenen Maßnahmen einstimmig verabschiedet und damit ein deutliches Zeichen gesetzt.
Vier Termine in den Regionalverbandsgebieten haben die BVR-Vorstände bei ihrer Tour bereits absolviert und waren dabei in Leinfelden-Echterdingen, Rastede, München und Frankfurt. Am Montag (9. März) stehen die BVR-Repräsentanten ein letztes Mal Rede und Antwort, dieses Mal digital aus Frankfurt. Wenn der Verband am Dienstag dann zur Jahrespressekonferenz einlädt, ist das so wichtige Mammutprogramm also durch.
Intensiv und lebhaft
Auf Anfrage zur Resonanz und Stimmung auf den bisherigen Veranstaltungen erklärte der BVR, dass diese gut besucht gewesen seien und der Austausch konstruktiv war. „Es gibt eine breite Unterstützung in der Gruppe für die Reform der Institutssicherung, das letzte Wort hat natürlich die Mitgliederversammlung.“ Diesen Rückhalt bestätigen auch namhafte Vertreter der Gruppe, so diese Woche DZ-Bank-Chef Cornelius Riese: „Wir können sehr optimistisch sein, dass diese Beschlüsse so durchgebracht werden.“ Der Genossenschaftsverband Weser-Ems sprach auf LinkedIn von einem intensiven Austausch der Perspektiven und „wertvollen und lebhaften“ Diskussionen. Von „offenen und vertrauensvollen Diskussionen“ berichteten eben dort Vorstände aus der Gruppe und sprachen sich dezidiert für ein „starkes Signal des Zusammenhalts statt Einzelinteressen“ aus.
Allerdings – und das ist angesichts des Selbstverständnisses der Genossen nicht ganz überraschend – tun sich einige Akteure doch bei den geplanten Eingriffsmöglichkeiten der Sicherungseinrichtung im Falle von Problemen schwer. Denn diese greifen im Fall des Falles durchaus in die hochheilige Eigenständigkeit der Genossenschaftsbanken ein. Das Ganze ist nicht weniger als ein Paradigmenwechsel im eingespielten, akribisch vorbereiteten und orchestrierten Miteinander der Entscheidungsabläufe von Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreter-/Generalversammlung als den Entscheidungsorganen der Primärbanken.
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Diffuses Unbehagen
Und dies ruft bei einigen Vorständen von Mitgliedsinstituten ein diffuses Unbehagen hervor, dass ihnen künftig jemand über die Schulter äugen könnte. Wobei es tatsächlich nur dann um mehr Rechte der Sicherungseinrichtung geht, wenn Schieflagen dies erfordern. Ziel ist, schneller präventiv tätig werden zu können. Solide wirtschaftende Genossenschaftsbanker haben also eigentlich keine Einmischung zu befürchten.
Konkret reiben sich einige an dem geplanten Recht der Sicherungseinrichtung, an Sitzungen des Aufsichtsrats und an Vertreter-/Generalversammlungen teilnehmen und dort auch das Wort ergreifen zu können, so es schwerwiegende wirtschaftliche Probleme gibt. Hinzu kommt, dass die Sicherungseinrichtung sogar auf Wunsch des Kontrollorgans Gespräche mit dem Aufsichtsrat führen kann, ohne dass der Vorstand dabei anwesend ist.
Das Teilnahme- und Rederecht bei den Zusammenkünften der Organe war bislang noch nicht in den Statuten der Sicherungseinrichtung verankert und hatte tatsächlich im Falle der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden (seit 2026: VR-Bank in Nordhessen Westthüringen) zu erheblichen Komplikationen bei der Rettung des angeschlagenen Instituts geführt. Das geplante Recht diene der Informationstransparenz, die Entscheidungskompetenz der Gremien werde nicht berührt, betonte der BVR. Und außerdem: „Das Recht wird erst zum Einsatz kommen, wenn die Sicherungseinrichtung zuvor bereits im Kontakt und Austausch mit dem Vorstand war.“
Es geht auch ohne Vorstand
Zu künftig möglichen Gesprächen zwischen Aufsichtsrat und Sicherungseinrichtung hieß es vom BVR, dass diese grundsätzlich im Beisein des Vorstands stattfinden sollen. „Allerdings steht es dem Aufsichtsrat frei, das Gespräch mit der Sicherungseinrichtung ohne Beteiligung des Vorstands durchzuführen, das liegt in seiner organisatorischen Hoheit.“ Die neuen Regeln sähen aber in diesem Falle vor, dass der Vorstand darüber im Vorfeld von der Sicherungseinrichtung informiert werde.
Mit „Geno Next Level“ will die genossenschaftliche Finanzgruppe in sechs verschiedenen Maßnahmenfeldern ihre Präventionsarbeit schlagkräftiger machen. Hintergrund ist, dass es seit 2023 mehrere Stützungsfälle gegeben hat, die die Sicherungseinrichtung mit rund 1,5 Mrd. Euro an Garantien hat auffangen müssen. Neben dem spektakulären Fall in Schmalkalden kamen noch weitere Problembanken hinzu: die Volksbank Düsseldorf Neuss, die Volksbank Dortmund-Nordwest, die Raiffeisenbank im Hochtaunus, das Bankhaus RSA und die Raiffeisenbank Bad Schussenried-Aulendorf.
Allen voran stehen bei den Maßnahmen deutlich stärkere Eingriffsrechte und Sanktionsmöglichkeiten für die Sicherungseinrichtung. Neben dem bereits erwähnten Teilnahme- und Rederecht bei Sitzungen der Organe soll es auch eine strukturelle Verschlankung bei den Gremien der Sicherungseinrichtung geben sowie eine Erweiterung der Kompetenzen des BVR-Vorstands. Auch soll durch eine Statutenänderung bei der Einrichtung die Informationsweitergabe an die europäische Bankenaufsicht verbessert werden. Zudem ist vorgesehen, die Möglichkeiten zur Beitragshöherstufung von Präventionsbanken zu erweitern, etwa bei einer Sorgfaltspflichtverletzung. Auch sollen die Anforderungen für ein Ausschlussverfahren aus der Sicherung und der Markenentzug vereinfacht werden und damit den Prozess enorm beschleunigen.
DZ Bank-Chef Riese ist zuversichtlich
Und vor allem soll durch eine engere Zusammenarbeit zwischen DZ Bank als Liquiditätsbereitsteller der Primärbanken, Prüfungsverbänden und Sicherungseinrichtung ein „Frühwarnsystem“ existieren. „Die Sicherungseinrichtung hat Informationen, die Prüfer haben Informationen, wir haben Informationen: Es geht darum, bei Problemen koordiniert zu agieren“, führte Riese dazu aus. Dieses Frühwarnsystem sei bereits weitestgehend umgesetzt, es gebe dabei nur noch einige technische Nacharbeiten zur Datenverarbeitung. „Praktisch sind wir da bereits so weit, wie wir sein wollen“, zeigte sich der DZ Bank-Chef zuversichtlich mit Blick auf eine bessere Präventionsarbeit in der Zukunft.