Banken

Schmolz + Bickenbach – Vekselberg lässt die Zügel vorerst noch locker

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Die von den Familiengesellschaftern von Scholz + Bickenbach erwirkte Eintragungssperre der jüngsten Generalversammlungsbeschlüsse im Handelsregister ist nichtig. Das hat das Bezirksgericht Luzern gerade verkündet. Allerdings bleibt diese Entscheidung ohne Auswirkungen, da in dem erbittert geführten Kampf um die Macht im Unternehmen die Fraktion um den bisherigen Verwaltungsratschef Hans-Peter Zehnder und 6%-Aktionär Gero Büttiker inzwischen das Handtuch geworfen hat.

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