Banken

Schnäppchen aus den USA

Infolge der Wirtschaftskrise befinden sich viele US-Unternehmen im Liquidations- oder Reorganisationsverfahren des US Bankruptcy Code. Section 363 des US Bankruptcy Code ermöglicht es diesen Unternehmen, sich schon vor Beendigung des Liquidations- oder Reorganisationsverfahrens zügig und weitgehend ohne Gläubigerbeteiligung von Unternehmensteilen zu trennen.

„Das Verfahren nach Section 363 des US Bankruptcy Code zeichnet sich durch prozessuale Besonderheiten aus, die sich ein Investor – auch aus dem Ausland – zu Nutze machen kann“, so Rechtsanwältin Dorothée Stracke von der internationalen Anwaltssozietät Baker & McKenzie. Durch den raschen Verfahrenslauf werde der Wertverfall des Unternehmens begrenzt. Zudem könne das Unternehmen weitgehend frei von Belastungen erworben werden. „Um diese Vorteile zu genießen, muss der Investor in Kauf nehmen, dass Gewährleistungen regelmäßig nicht über den Closing-Stichtag hinaus gewährt werden und Freistellungen auf einen Escrow-Betrag begrenzt sind“, so Stracke weiter.

Im Rahmen des Verfahrens wird zunächst ein Investor identifiziert, mit dem exklusive Vertragsverhandlungen aufgenommen werden, das sog. Stalking Horse. Anschließend wird der ausgehandelte Vertrag im Auktionsverfahren feilgeboten. Ist das Angebot eines konkurrierenden Bieters für den Verkäufer günstiger, erhält er den Zuschlag des Insolvenzgerichts. Dem Stalking Horse werden dann die Kosten und Auslagen des Verfahrens ersetzt. „Als Erstbieter aufzutreten bietet sich insbesondere an, wenn der Investor die Rahmenbedingungen der Transaktion selbst setzen möchte“, erklärt die Rechtsanwältin. Aber es habe auch Vorteile, als Zweitbieter zu agieren: Der Investor könne sich die vom Erstbieter gewonnenen Erkenntnisse der Due Diligence zu Nutze machen. Denn der mit dem Erstbieter ausgehandelte Unternehmenskaufvertrag wird dem Zweitbieter offengelegt.

Der Zugang zu diesem Verfahren hängt von der Rolle des Bieters ab. Wie in regulären M&A-Verfahren sondiert der Verkäufer zunächst den Markt und nimmt Gespräche mit einem engen Kreis potenzieller Erstbieter auf. Als Zweitbieter kann sich der Investor über die öffentlichen Medien informieren. In lokalen sowie überregionalen Zeitungen und auf Internetseiten wird der Beginn des Auktionsverfahrens angekündigt.

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