So geht es weiter – Bundespatentgericht entscheidet über „Sparkassen-Rot“
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Seit 2007 ist das Sparkassen-Rot, Farbton „HKS 13“, beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Farbmarke eingetragen für das Finanzwesen/Retail-Banking. „Dadurch sind die Sparkassen zunächst davor geschützt, dass andere Finanzinstitute in gleichem Rot erscheinen“, so Magnus Hirsch, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte in Frankfurt. „Aber auch ein ähnliches Rot ist problematisch, wenn es nicht nur dekorativ, sondern als Kennzeichen zur Unterscheidung von Unternehmen verwendet wird, und so eine Verwechslungsgefahr zwischen der geschützten und der fremden Marke besteht.“
Genau diese Gefahr sehen die Sparkassen beim Rot der spanischen Banco Santander. Das entspricht zwar dem Farbton „HKS 14“. Der Unterschied ist aber nicht ohne Weiteres erkennbar. Darum beharren die Sparkassen darauf, dass Santander in Deutschland die Farbe wechselt. Die Spanier halten entgegen, die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU gebiete es, dass die Bank in Deutschland mit der gleichen Hausfarbe auftreten dürfe wie in ihrem Heimatland. „Beim DPMA sind gegen die Sparkassen-Farbmarke bereits einige Löschungsanträge eingereicht worden“, so Hirsch weiter. „Umgekehrt haben sich Wettbewerber verpflichtet, ein ähnliches Rot zu verändern. Da das DPMA jede Eintragung mit großer Sorgfalt prüft, wäre es durchaus überraschend, wenn das Bundespatentgericht die Marke kippt.“
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