Im Gespräch

Rechnungshof-Präsident Becker legt im Sparkassenstreit nach

Wegen der klammen Kassen in den Kommunen sei es naheliegend, die Sparkassen für regelmäßige Ausschüttungen in die Pflicht zu nehmen, sagt Uwe Becker, Präsident des Hessischen Rechnungshofs, im Gespräch mit PLATOW.

Jan Schrader,
Uwe Becker, Präsident des Hessischen Rechnungshofs, auf der Mathildenhöhe in Darmstadt.
Uwe Becker, Präsident des Hessischen Rechnungshofs, auf der Mathildenhöhe in Darmstadt. © GotteslebenPhotography/Hessischer Rechnungshof

Der hessische Rechnungshofpräsident Uwe Becker legt im Streit mit den Sparkassen über Ausschüttungen an Kommunen nach: Für einen Kämmerer sei es „das Normalste der Welt“, die Frage nach einer Gewinnausschüttung der Sparkassen „deutlicher zu stellen“, sagt der langjährige CDU-Politiker und ehemalige Kämmerer der Stadt Frankfurt im Gespräch mit PLATOW. Ehe eine Kommune unter Sparzwang zum Beispiel ein Schwimmbad schließen müsse, sollte sie mögliche Einnahmequellen abklopfen, argumentiert Becker.

Bereits vor einer Woche hatte Becker in der Fachpublikation „Der Neue Kämmerer“ den Kommunen ein „systematisches Ausschüttungsszenario“ empfohlen. Daraufhin fand Stefan Reuß, geschäftsführender Präsident des Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen, in einem Brief an Becker deutliche Worte. „Es ist im Ergebnis schon ernüchternd, wenn in einem Ihnen zugeordneten Namensbeitrag einer Zeitschrift praktisch sämtliche Hinweise zur tatsächlichen Sach- und Rechtslage unberücksichtigt bleiben“, schreibt der frühere SPD-Landrat des Werra-Meißner-Kreises. Über den Brief, der PLATOW vorliegt, hatte zuerst das Portal „FinanzBusiness“ berichtet.

Ein paar Millionen hier, ein paar Millionen dort

Bisher gehen die Träger in Hessen unterschiedlich mit den Sparkassengewinnen um: Während die einen Häuser nichts ausschütten, kehren die anderen einstellige Millionenbeträge aus. So überwies die Sparkasse Marburg-Biedenkopf im vergangenen Jahr 4,5 Mio. Euro an ihre Träger. Die Sparkasse Darmstadt, die vor einer Fusion mit der Sparkasse Dieburg steht, kommt auf 4,0 Mio. Euro. Die Sparkasse Hanau nimmt sich für das laufende Jahr 5,0 Mio. Euro vor.

Ansonsten zahlen einige Häuser niedrigere Millionenbeträge aus, etwa die Taunus Sparkasse, die Sparkasse Oberhessen, die Sparkasse Langen-Seligenstadt, die Kreissparkasse Groß-Gerau und die Sparkasse Starkenburg.

„Ein verpflichtender Ausschüttungspfad“

Becker ist seit Jahresmitte im Amt. Er empfiehlt den kommunalen Trägern, zunächst die Kapitalausstattung der Sparkasse sicherzustellen, also die Vorgaben der Aufseher sowie „intern definierte Limite der Risikotragfähigkeit“ einzuhalten. Erst danach sollten Sparkassen aus seiner Sicht ausschütten.

Dabei wird er konkret. So schlägt er eine Ausschüttung von „mindestens 33% des gesamten Jahresüberschusses“ vor. Auch empfiehlt er einen „verpflichtenden Ausschüttungspfad“ und eine „Transparenzpflicht“ für den Verwaltungsrat, der den Gewinnverwendungsbeschluss begründen müsse.

„Besonders unerfreulich“, schreibt Reuß

Aus Sicht von Sparkassenpräsident Reuß mischt sich Becker damit zu sehr in die Zuständigkeit der Sparkassen und ihrer Verwaltungsräte ein. Beckers vorgeschlagene „Pflichten“ für Ausschüttung und Transparenz deckten sich nicht mit dem Hessischen Sparkassengesetz, heißt es in dem Brief.

Ein weiteres Ärgernis für Reuß: Becker fordert, das Kapital der Sparkassenstiftungen nur dann zu erhöhen, sofern die Mindestausschüttungsquote an die Träger bereits erfüllt ist. Eine solche „restriktive“ Politik werde in der „kommunalen Praxis für Verwunderung sorgen“, schreibt Reuß. Darüber hinaus bestehe „kein Gegensatz zwischen den Kommunen und den Sparkassen“. Er empfinde es als „besonders unerfreulich“, dass durch „verzerrte Darstellungen“ ein anderes Bild gezeichnet werde.

Bereits Beckers Vorgänger Walter Wallmann hatte für Ausschüttungen geworben. Heute verweist der Rechnungshof auf die zuletzt hohen Überschüsse der Sparkassen einerseits und die klammen Kassen in den Kommunen andererseits. Becker beruft sich auf die Kompetenzen des Hessischen Rechnungshofs, der anders als viele andere Landesrechnungshöfe kommunale Finanzen überörtlich prüfe.

Die Landesrechnungshöfe anderer Bundesländer halten sich weitgehend bedeckt. Allerdings hat der Bundesrechnungshof ebenfalls öffentlich-rechtliche Institute kritisiert – in diesem Fall die Förderbanken KfW und Landwirtschaftliche Rentenbank.

Wer prüft die Helaba?

Ein Reizthema kommt selten allein. Der Rechnungshof beansprucht unter Beckers Führung weiterhin ein Prüfrecht über die Helaba. Die Behörde führe dazu Gespräche mit der Landesregierung in Wiesbaden, sagt Becker. Die Sparkassen, denen die Landesbank überwiegend gehört, dürften die Debatte genau verfolgen.

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