Stadtwerke mit Klage gegen Deutsche Bank gescheitert
"Die Stadtwerke einer süddeutschen Großstadt sind mit einer Schadenersatzklage i. H. v. 3,9 Mio. Euro gegen die Deutsche Bank vor dem Oberlandesgericht Frankfurt gescheitert (Urteil v. 4.8.10, Az.: 23 U 230/08).
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Die Stadtwerke einer süddeutschen Großstadt sind mit einer Schadenersatzklage i. H. v. 3,9 Mio. Euro gegen die Deutsche Bank vor dem Oberlandesgericht Frankfurt gescheitert (Urteil v. 4.8.10, Az.: 23 U 230/08).
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Im Gegensatz zur Vorinstanz sah das OLG die Klage wegen eines fehlgeschlagenen Anlagegeschäfts als unbegründet an. Der Abschluss eines Swap-Geschäfts mit den Stadtwerken als kommunalem Unternehmen habe weder gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen noch habe die Bank ihre Aufklärungspflichten verletzt. Nach Auffassung des OLG war die Empfehlung des „Spread Ladder Swaps“ anlegergerecht. Die Bank sei nicht verpflichtet, die Stadtwerke darauf hinzuweisen, dass das Geschäft möglicherweise mit ihrer Stellung als kommunalem Versorger unvereinbar ist. Die Durchsetzung des kommunalrechtlichen Spekulationsverbots sei nicht Aufgabe der Bank, sondern der Aufsicht. Zudem richte sich das Verbot an Gemeinden, nicht aber an juristische Personen des Privatrechts. Die Stadtwerke sind als GmbH & Co. KG privatrechtlich organisiert.
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