Swap-Verfahren – Deutsche Bank beugt sich Urteil
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Das Magdeburger Urteil vom 13.3.12 (Az.: 9 O 897/11) ist damit rechtskräftig, die Deutsche Bank muss an den Kläger Schadensersatz in Höhe von rund 130 000 Euro zahlen. Außerdem trägt die Bank die gesamten Kosten des Rechtsstreits. Der Kunde hatte auf Empfehlung der Deutschen Bank einen so genannten strukturierten Zinsswap mit Kopplung an den „Deutsche Bank Balanced Currency Harvest Index“ abgeschlossen und damit erhebliche Verluste eingefahren. Das OLG Naumburg machte in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass der Kunde über Grund und Höhe des in den Swap einstrukturierten anfänglichen negativen Marktwert hätte aufgeklärt werden müssen, was die Deutsche Bank im konkreten Fall aber nicht getan habe.
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