Top-Immobilie „The Gherkin“ wird für Investoren zur „Verlust-Gurke“
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Nun soll der Nettoüberschuss aus dem Verkaufserlös den Fondseignern aber nur zur Hälfte zufließen – am Ende stünde ein Verlust von ca. 80% ihres Kapitaleinsatzes. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Anleger von Banken, die sie bei dieser Anlage beraten haben, Schadensersatz fordern, wenn fehlerhaft beraten wurde. Die Kanzlei Kälberer & Tittel hat unter Federführung von Dietmar Kälberer hierzu ein Kapitalanleger-Musterverfahren beantragt. Dabei klagt ein Musterkläger stellvertretend für alle Anleger, die sich dem Verfahren anschließen.
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