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Übernahme der Deutschen Postbank vor dem Bundesgerichtshof (BGH)

Übernahme der Deutschen Postbank vor dem Bundesgerichtshof (BGH): Die Verlagsgesellschaft Effecten-Spiegel fordert von der Deutschen Bank einen Nachschlag auf den Kaufpreis für Aktien der Deutschen Postbank. Die Deutsche Bank veröffentlichte am 7.10.2010 ein freiwilliges Übernahmeangebot zum Preis von 25 Euro pro Aktie, dieses nahm die Verlagsgesellschaft an. Nun verklagt sie die Deutsche Bank auf Zahlung des Differenzbetrags nach § 31 WpÜG bzw. auf Schadensersatz wegen eines unterlassenen Pflichtangebotes. Vor dem Landgericht und Oberlandesgericht Köln hatte die Verlagsgesellschaft keinen Erfolg. Am 20.5. verhandelt der BGH in der Sache (Az.: II ZR 353/12).

13. Mai 2014

Der BGH muss prüfen, ob die Deutsche Bank zur Veröffentlichung eines Pflichtangebotes nach § 35 WpÜG verpflichtet und der Kaufpreis für die Aktien in der Folge unangemessen niedrig war. „Dies wäre der Fall, wenn ein ‚acting in concert’ zwischen der Deutschen Bank und der Deutschen Post vorliegt“, so Matthias Heisse, Partner von Heisse Kursawe Eversheds. „Ein ‚acting in concert’ ist gegeben, wenn die Parteien ihr Verhalten auf informellem Weg abstimmen und die Absprache eine ‚nachhaltige Wirkung’ hat, wie der BGH 2006 entschieden hat. Die Anteile der agierenden Parteien müssen dann addiert werden.“ Überschreitet die Summe der Anteile die Grenze von 30%, sieht § 35 WpÜG die Abgabe eines Pflichtangebotes an die restlichen Aktionäre vor. „In der Praxis ist der Nachweis einer informellen Absprache für die klagende Partei jedoch häufig eine große Herausforderung“, so Heisse weiter.

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