Verbraucherklage – Berliner Sparkasse zieht mit Noerr vor Gericht
Für die Verteidigung der vom VZBV angestrengten Musterfeststellungsklage beauftragte die Berliner Sparkasse die Kanzlei Noerr und ein Team um die Partner Tom Billing (Bank- und Finanzrecht), Hans Christian Kirchner sowie Associated Partner Tobias Lühmann (beide Kollektiver Rechtsschutz & Massenverfahren, alle Berlin).
Mit der Musterfeststellungsklage fordert der VZBV das Gericht auf, festzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Entgelte ohne Rechtsgrund gezahlt haben. Deren Erhöhung hatte die Berliner Sparkasse auf eine bankübliche Klausel gestützt, die der Bundesgerichtshof (BGH) im April 2021 bereits für unwirksam erachtet hatte (Urteil v. 27.4.21, Az.: XI ZR 26/20).
Das Verfahren hat – gemeinsam mit einem vergleichbaren Verfahren gegen die Sparkasse Köln-Bonn vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm – Mustercharakter für zahlreiche Kreditinstitute bundesweit und wird daher in enger Abstimmung mit dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) sowie unter Einbindung der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) geführt.