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Vorsprung bei der Integrationsplanung

Das Kartellrecht gibt im Zusammenhang mit M&A-Transaktionen zwischen Wettbewerbern einen sehr engen Rahmen für frühzeitige Planungsmaßnahmen vor, da bis zum Abschluss des fusionskontrollrechtlichen Prüfungsverfahrens ein Vollzugsverbot besteht. Das Warten auf die fusionskontrollrechtliche Freigabe kostet wertvolle Zeit. Mit den richtigen Werkzeugen kann mit der Planungstätigkeit aber bereits vor der fusionskontrollrechtlichen Freigabe begonnen werden, womit erhebliche Synergien erzielt werden können. Wie das geht, erläutern Christian Horstkotte und Marc Lager, Rechtsanwälte bei Baker & McKenzie.

 Die Fusionskontrolle stellt oft eine große Herausforderung für den erfolgreichen Abschluss einer Transaktion dar. Abhängig von den Umsätzen der beteiligten Unternehmen kann eine Transaktion in einer bzw. mehreren Jurisdiktionen oder auch bei der Europäischen Kommission anmeldepflichtig sein. Die Verfahrensdauer kann bis zu mehreren Monaten, in einigen Fällen aber auch über ein Jahr dauern. Vor der Freigabe ist weder ein Zusammenrücken, noch eine gemeinsame Geschäftsplanung mit dem Wettbewerber kartellrechtlich erlaubt.

Für die Transaktionsparteien stellt sich die Frage, wann mit der gemeinsamen Integrationsplanung begonnen werden kann, um Synergiepotenziale zu identifizieren und Grundlagen für zukunftsorientierte Entscheidungen zu bilden. Studien zeigen, dass rasches Handeln sehr wichtig ist, da durch eine frühzeitige Planung die Erfolgsaussichten der Transaktion wesentlich verbessert werden können.

Die gute Nachricht ist: bei richtiger Vorbereitung kann bereits vor der fusionskontrollrechtlichen Freigabe mit der gemeinsamen Planung begonnen werden. Voraussetzung dafür ist, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die eine Einhaltung der strikten kartellrechtlichen Regeln gewährleisten und einen geordneten und kontrollierten Planungsprozess ermöglichen. Der dafür erforderliche Aufwand lohnt sich mit Blick auf die potenziellen Vorteile. Kartellrechtlich spezialisierte externe Berater müssen einbezogen werden.

Klare Regeln und Sicherungsmaßnahmen
Vor Beginn der Integrationsplanung ist eine detaillierte Risikoanalyse vorzunehmen. Zudem sind klar definierte und auf die Besonderheiten der Transaktion und der involvierten Parteien abgestimmte Regeln festzulegen sowie geeignete Sicherungsmaßnahmen zu implementieren. So kann ein Verstoß gegen das Vollzugsverbot oder andere kartellrechtliche Vorschriften ausgeschlossen werden.

Das Hauptaugenmerk der Sicherungsmaßnahmen wird auf die strikte Trennung der Planungstätigkeiten samt der damit befassten Personen vom operativen Geschäft und die Einbindung von extra dazu eingerichteten sog. „Clean Teams“ gelegt. Weitere Elemente sind ein geordneter und nachvollziehbarer Ablauf der festgelegten Prozesse sowie eine lückenlose Dokumentation des Integrationsplanungsprozesses. Alle am Planungsprozess Beteiligten müssen zudem vertraglich zur Einhaltung der festgelegten Prozesse und klar definierten Regeln verpflichtet werden und entsprechende Vertraulichkeitserklärungen unterzeichnen. Dies betrifft nicht nur alle Planungsteam- und Clean Team-Mitglieder, sondern ggf. auch die externen Berater. 

Wesentlich für die Einhaltung kartellrechtlicher Regeln ist darüber hinaus die regelmäßige Unterweisung und Anleitung aller Stakeholder. Dies gilt für das Planungsteam und im Hinblick auf ein genaues Verständnis und konsequente Einhaltung der festgelegten Regeln. Gleichzeitig ist besonders wichtig, zu verstehen, wie sich mit dem Fortgang des Fusionskontrollverfahrens die kartellrechtlichen Rahmenbedingungen ändern, um den Planungsprozess gezielt steuern zu können. Zu diesem Zweck sollte eine laufende Evaluierung der kartellrechtlichen Risiken vorgenommen werden. Um die kartellrechtskonforme Umsetzung zu gewährleisten und dies auch gegenüber den Kartellbehörden dokumentieren zu können, kann das Monitoring der Integrationsplanung durch externe Anwälte notwendig sein. Dabei tragen personelle Kontinuität und klare Zuständigkeiten erheblich zum reibungslosen Ablauf bei.

Rolle der Clean-Teams
Synergiepotenziale können nur auf Basis detaillierter Geschäftsinformationen identifiziert werden. Gleichzeitig verbieten die kartellrechtlichen Regeln den Austausch marktrelevanter Informationen zwischen Wettbewerbern. Diesem Dilemma kann mit der Bildung von Clean Teams begegnet werden, deren Mitglieder vom operativen Geschäft vollständig getrennt sind und besonders strengen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen. Die Clean Teams dürfen Zugang zu detaillierten Informationen erhalten und analysieren. Die Ergebnisse müssen durch das Clean Team aber ausreichend  aggregiert werden, so dass sie keine kartellrechtlich sensiblen Elemente mehr enthalten, ehe sie an andere mit der Transaktionsplanung betraute Personen weitergegeben werden dürfen. Hierzu sind komplexe Clean-Team-Strukturen aufzusetzen.

Für ihre Beratung von Telefónica Deutschland bei der Integrationsplanung bei der Übernahme von E-Plus hat die Sozietät Baker & McKenzie den diesjährigen PLATOW Recht Award erhalten. Mehr zur Verleihung, die am 27. April stattgefunden hat, erfahren Sie hier.

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