VTG verlässt mit Hengeler Mueller das Börsenparkett
Die rechtliche Beratung der Transaktion übernahm für VTG ein Team der Kanzlei Hengeler Mueller um die Partner Daniela Favoccia, Lucina Berger (beide Gesellschaftsrecht), Johannes Tieves (Finanzierung) sowie Alexander Rang und Wolfgang Groß (beide Kapitalmarktrecht, alle Frankfurt).
Die Warwick Holding, mit rd. 71% Hauptanteilseignerin der VTG, hatte im Dezember 2018 ein öffentliches Übernahmeangebot abgegeben und ihre Unterstützung bei einer geplanten Bezugsrechtskapitalerhöhung im zweiten Quartal 2019 im Umfang von 290 Mio. Euro zur teilweisen Refinanzierung des Hybridkapitals von einem Delistung abhängig gemacht. Gleichzeitig kündigte die Warwick Holding an, den VTG-Aktionären ein Abfindungsangebot in Höhe von 53 Euro je Anteilsschein anzubieten. Einen Teil der Finanzierung dieses Übernahmeangebots stemmt dabei der kanadische Infrastruktur-Investor OMERS Infrastructure, der in diesem Zusammenhang von Latham & Watkins und einem Team um Partner Tobias Larisch (Corporate/M&A, Düsseldorf) beraten wurde