Wohnkreditrichtlinie – Gut gemeint heißt nicht gut gemacht
Keine vier Monate ist es her, dass das neue Gesetz zur Umsetzung der EU-Wohn-immobilienkreditrichtlinie in Kraft ist (21.3.). Und bereits jetzt zeichnen sich gravierende Probleme ab. Der Gesetzgeber ist offenbar über das Ziel hinausgeschossen. Die Lage hat sich für Bankkunden und die Institute selber erheblich verschärft. Der höhere Verwaltungsaufwand durch strengere Prüfkriterien verschrecke Kunden und enge den Spielraum der Bankberater ein, hören wir aus Kreisen der Volks- und Raiffeisenbanken.
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