Zankapfel virtuelle HV – Banken und VW schwanken noch
Entsprechend positiv ist es, dass der Gesetzgeber die Aktionärsrechte wieder voll hergestellt hat, z. B. das Auskunfts- und Antragsrecht während der HV. Aufgrund der mangelnden Praxiserfahrung will die Aareal Bank aber noch kein abschließendes Urteil vornehmen. Die hohen Anforderungen an die Durchführung virtueller HVs hingen sowohl an der satzungsmäßigen Grundlage, die von der HV perspektivisch beschlossen werden muss, als auch an den technischen Anforderungen für die Durchführung. Deutsche Bank, Commerzbank und VW haben ebenfalls keine endgültige Entscheidung für 2023 getroffen. Der Volkswagen-Konzern hält die anstehende außerordentliche HV am 16.12. in Präsenz ab. Entsprechend gilt es als wahrscheinlich, dass diese Form nächstes Jahr beibehalten wird.
Die Commerzbank begrüßt das Gesetz in Hinblick auf die angebliche Gleichstellung der Aktionärsrechte bei beidem. Bisher habe man positive Erfahrungen mit dem virtuellen Format gesammelt. Auch das Deutsche Aktieninstitut hat nicht viel zu monieren, fordert jedoch, in einem zweiten Schritt das Beschlussmängelrecht zu reformieren, „um dem Ziel einer echten Debattenkultur während der HV näher zu kommen“. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) protestiert hingegen. Der Gesetzgeber habe gar keine virtuelle, sondern eine digitale HV geschaffen und sehe nur an zwei Stellen zwingend eine eingeschränkte Interaktion mit den Aktionären vor. „Damit entkleidet er die HV ihrer Funktion als Seismograf für die Stimmung der Aktionäre, indem eine unmittelbare und direkte Rückkoppelung auf die Ausführungen der Verwaltung und der anderen Aktionäre fehlt“, teilt uns die SdK mit.