Bankensektor

AGB-Änderungen – Frühes Targobank-Pop-up war Nötigung

Die „Zufügung oder Androhung von Nachteilen“, wenn der Geschäftspartner anders handelt als man will, klingt zwar nicht so drastisch wie die strafrechtlich definierte Nötigung („mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel“).

Justitia, römische Göttin der Gerechtigkeit.
Justitia, römische Göttin der Gerechtigkeit. © Unsplash
Lesen Sie den PLATOW Brief jetzt weiter.
Kennenlern-Angebot
1 Monat unverbindlich für 7,99 EUR testen
  • DAS Briefing für den Finanzplatz Deutschland
  • Wissen was die Banken, Vermögensverwalter und Versicherungen bewegt
  • 3x wöchentlich exklusive Nachrichten und Analysen
  • inkl. Immobilien Report mit fundierten News & Analysen zu Aktien und Fonds
  • monatlich kündbar
Zu den Angeboten Log-In für Abonnenten
Abonnieren Anmelden
Zur PLATOW Börse