Angepasste Regularien für Fintech-Unternehmen
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Hier einige Erfolgsbeispiele: Eine internetbasierte Plattform für Kreditfinanzierungen, wie sie Auxmoney betreibt, greift in das klassische Kreditgeschäft mit Privatkunden ein. Peer-to-Peer Lending Plattformen für Kleinkredite „unter Freunden““ wie Lendstar nutzen die Nische, die überhöhte Überziehungszinsen von klassischen Kreditinstituten eröffnen. Auch auf der Finanzierungsseite von Firmenkunden gibt es inzwischen erfolgreich operierende Anbieter, wie die Neu-gründung Fintura, die online-basiert für kleine und mittlere Unternehmen den passenden Kredit vermittelt. Mobile Bezahldienste und Kontoführung bietet das Berliner Startup Number 26 an, bei dem sich inzwischen der Facebook-Milliardär Peter Thiel mit erheblichen Investitionen beteiligt hat. Das alles heißt jedoch nicht, dass Bill Gates mit seiner These: „Banking is necessary – banks are not““ Recht behalten wird. Denn um wirkliches Banking zu betreiben, muss ein Unternehmen die regulatorischen Vorgaben erfüllen.
Fintech-Geschäftmodelle rufen BaFin auf den Plan
Den Fintechs ist in aller Regel gemeinsam, dass sie den finanziellen Vorteil nutzen, den Ökonomen als „Regulierungsarbitrage““ bezeichnen. Mit anderen Worten: Fintechs operieren häufig in einer Grauzone, in der sie vermeintlich oder auch tatsächlich den regulatorischen Vorgaben nicht unterliegen und die damit verbundenen Kosten in der Umsetzung nicht tragen müssen. Viele der Fintechs versuchen gesetzliche Ausnahmeregelungen, wie z.B. reine Vermittlungstätigkeiten, zu nutzen, oder sie arbeiten mit ausgeklügelten juristischen Vertragswerten, die sie lediglich als technischer Dienstleister ausweisen. Es ist zu erwarten, dass die Fintechs, die zum Teil in Unkenntnis der regulatorischen Erfordernisse handeln oder auch die Ausnahmeregelungen häufig sehr weit auslegen, hier an Grenzen stoßen werden, da die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) deren Tätigkeit zunehmend strenger überwacht.
Die Schnittstelle zwischen der Plattform und dem Finanzdienstleister wird damit zum Prüfstein für alle Fintech-Geschäftsmodelle. Allein die Tatsache, dass das Fintech-Unternehmen ein Institut mit Banklizenz in sein Geschäftsmodell eingebunden hat, führt in vielen Fällen noch nicht zu seiner erlaubnisfreien Tätigkeit. Maßgeblich ist vielmehr die genaue Ausgestaltung der vertraglichen Dienstleistung, die über die Installation und Wartung beispielsweise von elektronischer Software keine Verhandlungsspielräume oder Entscheidungsbefugnisse gegenüber dem Kunden umfassen darf. Auch die Werbung, dass man über die angebotene App innerhalb von acht Minuten ein Girokonto eröffnen könne, führt bei der BaFin mit hoher Wahrscheinlichkeit zu der Schlussfolgerung, dass der App-Anbieter und nicht nur das möglicherweise dahinter stehende Kreditinstitut hier Bankgeschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes betreibt. Die BaFin ist schon in einer Reihe von Fällen gegen Start-ups eingeschritten, die erlaubnispflichtiges Bankgeschäft ohne Erlaubnis betrieben oder erlaubnispflichtige Zahlungsdienste ohne Erlaubnis erbracht haben.
Es ist offensichtlich, dass in dem Bemühen, der Regulierung auszuweichen und Kosten zu sparen, mittlerweile eine Reihe von Anbietern im Fintech-Markt operieren, die ihr eigenes Geschäftsmodell in den Vordergrund stellen und die berechtigten Interessen des Verbraucherschutzes dabei aus dem Auge verlieren. Genau an dieser Stelle bieten sich für die klassischen Banken und Finanzdienstleister aber auch Chancen. Die Finanzkrise zeigt, dass es gute Gründe gibt, warum Banken und Finanzdienstleister umfassend reguliert sind. Sowohl die Institute als auch die von ihnen am Markt angebotenen Finanzprodukte bedürfen einer umfassenden Überwachung, um sicherzustellen, dass der Finanzmarkt als solches funktioniert, aber auch um den Verbraucher vor Ausfallrisiken, unseriösen Produkten und windigen Geschäftsmodellen zu schützen.
Die Verlässlichkeit, die regulierte Finanzdienstleister mit Einlagensicherungssystemen und überwachten Prozessen bieten, kann durchaus mit der neuen digitalen Welt verknüpft werden. Auch die Sicherheit der herkömmlichen Bankenwelt lässt sich mit den Ideen von morgen verbinden. Einrichtungen wie das „Innovation Lab““ der UBS oder CommerzVentures der Commerzbank zeigen, dass die Banken die Zeichen der Zeit verstanden haben und nicht nur über den Aufkauf von Fintechs ihr Produktangebot modernisieren wollen, sondern auch eigene Anstrengungen durch Forschung und Entwicklung unternehmen. Die Wertschöpfungskette in zehn Jahren könnte durchaus so aussehen, dass die herkömmlichen Banken eine Vielzahl der Fintech-Ideen und Unternehmen in ihr Geschäftsmodell integriert haben. Dies muss nicht zum Nachteil des Verbrauchers sein, denn Regulierungskosten sind zu einem großen Teil auch Aufwendungen zum Schutze von Anlegern und Verbrauchern.
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