Anleihen

AT1-Bonds – Totgesagte leben länger

Dass ausgerechnet der UBS eine kürzlich platzierte Additional Tier 1 (AT1)-Anleihe mit Milliardenvolumen förmlich aus der Hand gerissen wurde, zeigt immerhin eines: Wer knapp zweistellige Kupons bietet, kann mit verständnisvollen Investoren rechnen – oder, wie gleich manche Kolumnisten lästerten, mit deren kurzem Gedächtnis.

Hatte die schnelle Totalabschreibung von Nachranganleihen der inzwischen von UBS geschluckten Credit Suisse im Frühjahr doch als Todesstoß für den AT1-Markt gegolten. Hunderte Anlegerklagen laufen bereits.

Allerdings hat die UBS den entscheidenden Schwachpunkt der CS-Bonds entschärft, indem sie nun einen „echten“ CoCo-Bond, also eine bedingte Pflichtwandelanleihe, an den Markt brachte. Im Ernstfall bekämen die Bond-Halter damit immerhin noch Aktien in die Hand, statt einfach auf Null gesetzt zu werden. Entsprechende Ermächtigungen der Aktionäre vorausgesetzt, könnte das bei künftigen AT1-Emissionen zum Trend werden.

Seit dem Sonderfall CS haben u.a. DZ Bank, BBVA, BNP Paribas und zuletzt Barclays erfolgreich AT1-Anleihen platziert. Nennenswerte Änderungen in der Dokumentation sind hingegen Fehlanzeige, bisher jedenfalls. Wann und unter welchen Umständen AT1-Anleihen heruntergeschrieben oder gewandelt werden, sei „nicht besonders komplex und in den Anleihebedingungen und den Prospekten seit jeher deutlich formuliert“, sagt uns Alexander Rang, Partner bei der Anwaltskanzlei Hengeler Mueller.

Was sich durchaus ändern könnte, sind die regulatorischen Vorgaben. Andrea Enria, oberster EZB-Bankenaufseher, mahnte kürzlich Standards an, die der Baseler Ausschuss setzen möge. Andere rufen schon länger nach schärferen Konditionen, die die AT1-Instrumente ihrem vorgesehenen Zweck als Kapitalpuffer im Krisenfall wieder näher bringen sollten.

Ein Thema, meint Rang, könnten dabei höhere Schwellenwerte für die Eigenkapital-Trigger werden. Derzeit werden AT1-Papiere abgeschrieben oder in Equity umgewandelt, wenn das harte Kernkapital einer Bank unter 5,125% fällt; ein Abwicklungsfall wäre ein Institut ggf. aber längst vorher.

Außerdem schreitet die Aufsicht – obwohl sie könnte –  bisher kaum jemals ein, wenn Banken ihre ewigen AT1-Anleihen vorzeitig ablösen, wie von den Investoren erwartet, und durch deutlich teurere Neuemissionen ersetzen. Dass die Aufseher über dabei maximal zulässige reset spreads nachdenken, wäre für Rang „nicht fernliegend.“ Umso ferner dürfte eine etwaige Verschärfung zeitlich liegen; die Baseler Mühlen mahlen bekanntermaßen langsam. np

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