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BaFin sucht Nachfolger für Chefbankenaufseher Röseler

An der Spitze der BaFin-Bankenaufsicht bahnt sich nach unseren Informationen ein Wechsel an. Demnach soll sich der für die Bankenaufsicht zuständige Exekutivdirektor Raimund Röseler (62) spätestens im kommenden Jahr von seinem Posten zurückziehen.

Raimund Röseler, Exekutivdirektor Bankenaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Raimund Röseler, Exekutivdirektor Bankenaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) © BaFin/Matthias Sandmann

Den Prozess für die Suche nach einem Nachfolger soll das federführende Bundesfinanzministerium bereits eingeleitet haben. Namen sind bislang allerdings noch nicht durchgesickert. Die BaFin wollte die Personalie auf unsere Anfrage nicht kommentieren.

Röseler, der seit Juni 2011 die Bankenaufsicht leitet, ist damit nicht nur der mit weitem Abstand dienstälteste Exekutivdirektor, er ist auch der einzige der amtierenden Ressort-Chefs, bei dessen Berufung BaFin-Präsident Mark Branson nicht involviert war. Nach dem Wirecard-Skandal, der die Behörde in ihren Grundfesten schwer erschüttert hat und den damaligen BaFin-Präsidenten Felix Hufeld sowie dessen Vize Elisabeth Roegele das Amt kostete, ließ die Politik Branson weitgehend freie Hand beim Umbau der Mammutbehörde.

Seither wurde die oberste Leitungsebene mit Ausnahme von Röseler komplett neu besetzt. Zudem erhielt die BaFin mehr Personal und zusätzliche Kompetenzen. Dennoch soll Branson, wie es aus Bankenkreisen heißt, immer wieder an der Schwerfälligkeit seiner Behörde verzweifeln, die neben der Banken-, Versicherungs- und Wertpapieraufsicht auch für die Geldwäsche-Prävention und den Verbraucherschutz zuständig ist.

Der für sein forsches Auftreten bekannte Röseler steht bereits seit 2004 in Diensten der BaFin, wo er sich vom Referatsleiter für Finanzinstrumente bis zum Exekutivdirektor hochgearbeitet hat. Während des Interregnums bis zum Amtsantritt Bransons durfte Röseler sogar die BaFin leiten. Ob Röselers Ausscheiden mit dem Ende seiner Vertragslaufzeit zusammenfällt, ist schwer zu ergründen.

Lt. BaFin-Gesetz beträgt die Amtszeit der Direktoriumsmitglieder „in der Regel“ fünf Jahre, wobei Wiederbestellungen zulässig sind. Mittlerweile sind jedoch individuell auch kürzere Vertragsverlängerungen üblich. So hatte sich im Herbst 2023 Frank Grund nach insgesamt acht Jahren als Exekutivdirektor für die Versicherungsaufsicht von seinem Posten verabschiedet, um in den Ruhestand zu wechseln. fm

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