Geldpolitik

BaFin will mit Allgemeinverfügung gezielt gegen Leerverkäufe vorgehen

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 4.3.10 eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach Marktteilnehmer der BaFin Netto-Leerverkaufspositionen in ausgewählten Finanztiteln ab einer Schwelle von 0,2% mitteilen und ab 0,5% veröffentlichen müssen.

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Die Regelung soll nach Angaben der BaFin der Aufsicht ermöglichen, im Bedarfsfall frühzeitig und schnell auf Basis einer deutlich verbesserten Informationsgrundlage gezielt gegen Leerverkäufe vorzugehen, die Gefahren für die ordnungsgemäße Durchführung des Wertpapierhandels und die Stabilität des Finanzsystems begründen. Zunächst soll die Verfügung, die am 25.3.10 in Kraft tritt, bis zum 31.1.11 gelten.

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