Banken sind des Anwalts Liebling
Viele Juristen befassen sich schon seit mehreren Jahren etwa mit nach ihrer Meinung unwirksam abgeschlossenen Kfz-Kreditverträgen (Stichwort Widerrufsbelehrung). Vor allem Autobanken sind betroffen. Auch von Anbieterseite vorzeitig gekündigte Bausparverträge sind schon lange im Fokus der Anwälte. Und nicht zuletzt werben Kanzleien mit der vollständigen Rückerstattung der eingezahlten Beiträge in Renten- und Lebensversicherungen inkl. Zinsen. So sollen Sparer ihre Policen auch nach Jahren „besser widerrufen als kündigen“, heißt es, weil Juristen Fehler in der Widerrufsbelehrung aufspüren.
All diese Fälle bringen Kanzleien ein deutlich besseres Geschäft, weil der Streitwert pro Kopf deutlich höher liegt. Im aktuellen BGH-Bankenfall liegen die zu Unrecht erhobenen Bankgebühren in der Einzelbetrachtung aber bei lediglich mehreren hundert Euro. Ein Kfz-Darlehen liegt nicht selten bei mehreren zehntausend Euro pro Fahrzeug. Daher dürften sich mit dieser Problematik nur einige wenige Kanzleien beschäftigen und Partner wie Inkasso-Unternehmen hinzuziehen. Das wiederum schmälert zusätzlich die ohnehin insgesamt niedrige Marge der Kanzleien in diesem Fall.
Viel entscheidender aus unserer Sicht ist, wie Banken langfristig auf das BGH-Urteil reagieren. Gebühren zu erhöhen, wird künftig deutlich schwieriger. Daher ist es jetzt sehr wahrscheinlich, dass wieder an der Zinsschraube gedreht wird. Während die Institute das Thema Minuszinsen auf Einlagen bislang eher mit Samthandschuhen und vor allem bei Geschäftskunden angefasst haben, dürfte der Kreis der Betroffenen schon bald größer werden.