Bausparkassen wehren sich gegen Rendite-Ritter
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Spätestens jetzt sollte dem Gesetzgeber und der gesamten Bausparbranche klar sein, dass das Bausparkassengesetz geändert werden muss. Unter Experten gilt dies schon längst als ausgemacht. Schließlich stammt das Gesetz aus dem Jahr 1991, als der Leitzins noch zwischen 6% und 8% Prozent lag. Damals konnte sich niemand einen Leitzins von aktuell 0,05% vorstellen.
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