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BayernLB – Anteil des Freistaats dürfte auf 80% steigen

Die Eigentümer der BayernLB haben sich nach unseren Informationen mit der Aufsicht auf Eckpunkte für die geforderte Kapitalhärtung verständigt. Bis zur Sommerpause soll dazu ein Papier aufgesetzt und bis Jahresende fixiert werden.

Eingangsbereich BayernLB
Eingangsbereich BayernLB © BayernLB

Es geht um eine vom Freistaat in den 1990er-Jahren in die BayernLabo geleistete Kapitaleinlage in Höhe von 612 Mio. Euro. Diese ist seither durch Rücklagen offenbar auf einen Wert von über 1 Mrd. Euro angewachsen. Die BaFin hatte im Rahmen des 2012 abgeschlossenen EU-Beihilfeverfahrens angekündigt, die Einlage in die BayernLB-Tochter nicht als Eigenkapital zu akzeptieren (s. PLATOW v. 29.2.).

Das liegt u.a. an der Zweckbindung für den Wohnungsbau sowie dem enthaltenen Dividendenanspruch. Entsprechend komplex ist die Umrechnung der Einlage in einen konkreten Anteil an der BayernLB.

Unter dem Strich wird der Anteil des Freistaats an der BayernLB demnach nur von 75 auf etwa 80% steigen. Bei 1 Mrd. Euro Einlage ergäbe sich bei einem Eigenkapital von rd. 12 Mrd. Euro eigentlich ein größerer Anteil. Der Anteil der bayerischen Sparkassen sinkt entprechend von 25 auf rd. 20%. Geld werden die Sparkassen nicht in die Hand nehmen. Sie verweisen darauf, dass die BayernLB finanziell stark aufgestellt ist.

Auch vom Freistaat fließt kein Cash, eine Belastung des Haushalts ist nicht geplant. Die wegfallende Vergütung für die Einlage in Höhe von 2 bis 5% wird durch den höheren Anteil an der in den letzten Jahren kräftig gestiegenen Dividende ausgeglichen. Für 2023 schüttet die BayernLB rd. 330 (Vj. 225) Mio. Euro aus. mr

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