Berichtspflichten = Handlungspflichten?
Von Unternehmen wird erwartet, dass sie sich für die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf das Unternehmensumfeld verantwortlich zeigen. Der praktische Umgang mit Fragen der „Corporate Social Responsibility“ (CSR) unterscheidet sich erheblich. Großkonzerne legen globale Programme auf und schaffen spezialisierte CSR-Abteilungen; andere Firmen entscheiden nach wie vor im Einzelfall über CSR-Maßnahmen. Die anstehende Umsetzung der europäischen CSR-Richtlinie wird Berichtspflichten für die Unternehmen begründen. Stephan Schulz und Elisabeth Heuser von der Kanzlei Noerr analysieren, ob hieraus Pflichten folgen, konkrete Maßnahmen zu ergreifen.
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