Besserer Schutz vor Unternehmensübernahmen gefordert
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So seien z. B derzeit allenfalls Eigentümer und Aktionäre geschützt, nicht aber die Arbeitnehmer, Kunden und Lieferanten. Auch hinke Deutschland im europäischen Vergleich hinterher, denn andere EU-Länder hätten ihr Übernahmerecht bereits geändert.
Die BaFin sieht dagegen allenfalls in Randbereichen einen Reformbedarf, denn grundsätzlich habe sich das deutsche Übernahmerecht bewährt.
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