So seien z. B derzeit allenfalls Eigentümer und Aktionäre geschützt, nicht aber die Arbeitnehmer, Kunden und Lieferanten. Auch hinke Deutschland im europäischen Vergleich hinterher, denn andere EU-Länder hätten ihr Übernahmerecht bereits geändert.

Die BaFin sieht dagegen allenfalls in Randbereichen einen Reformbedarf, denn grundsätzlich habe sich das deutsche Übernahmerecht bewährt.