Börsen sollen künftig selbst über Leerverkäufe entscheiden
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Der Finanzausschuss stimmte dem Gesetz mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition sowie der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu. Die Fraktionen von SPD und Die Linke enthielten sich. Die Regelung ist in dem von der Bundesregierung eingebrachten „Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.3.2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit De-fault Swaps (EU-Leerverkaufs-Ausführungsgesetz)“ enthalten (BT-Drs.: 17/9665).
Die Gesetzesänderungen werden wegen der neuen EU-Leerverkaufsverordnung notwendig. Mit dem Entwurf werden eine Reihe von Vorschriften im Wertpapierhandelsgesetz, wie z. B. das nationale Leerverkaufsverbot sowie das Verbot bestimmter Kreditderivate, aufgehoben, weil sie von der EU-Vorschrift „weitgehend verdrängt“ werden, wie die Regierung in der Begründung schreibt.
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