Bundesbank siegt mit Hengeler im Streit um Banknotenherstellung
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Nachdem die zuständige Vergabekammer den Antrag zurückgewiesen hatte, legte die Bundesdruckerei sofortige Beschwerde beim OLG Düsseldorf ein und begehrte eine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung dieser Beschwerde. Mit Beschluss vom 28.10.10 wies das OLG diesen Antrag mangels ausreichender Erfolgsaussichten zurück. Die Bundesbank hat daraufhin am 1.11.10 den Unternehmen Joh. Enschedé (Niederlande), Oberthur Technologies (Frankreich) und Giesecke & Devrient (Deutschland) den Auftrag erteilt. Die Kanzlei Hengeler Mueller hat die Deutsche Bundesbank im Verfahren vor dem OLG Düsseldorf vertreten. Tätig war dabei ein Team um Partner Cord-Georg Hasselmann (Berlin). Das Unternehmen Oberthur Technolgies wurde daneben von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek mit den Rechtsanwälten Ute Jasper und Daniel Soudry (beide Düsseldorf) beraten.
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