Bundesregierung passt Regelungen zum Derivatehandel an EU-Recht an
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Bestimmte Derivategeschäfte außerhalb von Börsen dürfen künftig nicht mehr direkt zwischen den Geschäftspartnern abgewickelt werden, sondern müssen über zentrale Clearing-Stellen geleitet und in Transaktionsregistern dokumentiert werden. Ziel ist es, der Finanzmarktaufsicht einen besseren Überblick über die Marktaktivitäten und Risikopositionen zu geben. Die Regelungen der EMIR-Verordnung gelten in den Mitgliedstaaten unmittelbar, es sind jedoch Anpassungen des nationalen Rechts erforderlich. So hat die Bundesregierung in dem vorgelegten Ausführungsgesetz u. a. die zuständigen Behörden, darunter die BaFin, bestimmt und Bußgeldtatbestände im Kreditwesengesetz erleichtert.
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