Geldpolitik

Bundestag informiert über Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz

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Die Bundesregierung will Anleger besser schützen und den Markt der offenen Immobilienfonds neu regeln.

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Der Entwurf eines Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes, über den der Bundestag jetzt informierte, sieht vor, dass alle Mitarbeiter in der Anlageberatung, Vertriebsverantwortliche und Compliance-Beauftragte künftig bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu registrieren sind. Er verstärkt außerdem den Schutz vor Falschberatung durch die Möglichkeit von Bußgeldern. Für neu erworbene Anteile an offenen Immobilienfonds wird zudem eine Mindesthaltefrist geregelt.

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