Mandat

Coinbase erhält mit Eversheds erste deutsche Kryptoverwahrlizenz

Am 28.6.21 hat die BaFin der Kryptobörse Coinbase als erstem Unternehmen in Deutschland die Lizenz für den Eigenhandel und die Kryptoverwahrung erteilt.

Beraten wurde Coinbase dabei von einem Team der Kanzlei Eversheds Sutherland um die Partner Carola Rathke (Bankaufsichtsrecht), Lutz Schreiber (IT, beide Hamburg) und Simon Weppner (Steuerrecht, Düsseldorf).

Coinbase bietet eine Plattform, um auf einfache und sichere Weise Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum zu handeln und zu speichern. 2012 gegründet, hat Coinbase heute mehr als 56 Mio. Nutzer in mehr als 100 Ländern. Nach dem Listing an der New Yorker Technologiebörse Nasdaq am 14.4.21 meldete Coinbase für das erste Quartal 2021 ein Handelsvolumen von 335 Mrd. US-Dollar und hielt Ende März Kunden-Assets von rund 223 Mrd. Dollar. In Deutschland ist Coinbase über seine Tochtergesellschaft Coinbase Germany mit Sitz in Berlin aktiv.

Die Kryptoverwahrung ist erst seit 2020 eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung. Erwartet wird, dass künftig weitere Anbieter eine Lizenz in Deutschland beantragen werden. Für Eversheds-Partnerin Carola Rathke interessantes Neugeschäft, auch weil „wir in etlichen Rechtsfragen Neuland betreten, insbesondere wie man den aktuellen regulatorischen Rahmen auf die neue Anlageklasse anwendet“.

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