Was wir lesen

Das lasen wir im Dezember 2021

Das Frankfurter Institut für Risikomanagement und Regulierung (FIRM) setzt den Payment-Sektor auf seine Agenda, die Sparda-Bank Berlin warnt nach dem Urteil des Landgerichts Berlin vorm "Systemsprenger Niedrigzinsen" und Ombudsstellen lassen Legal Tech auflaufen – Während unserer Recherchen zur Dezemberausgabe von PLATOW Legal + Finance sind wir auch auf diese spannenden Themen gestoßen, hier aufbereitet von den Kollegen der Börsen-Zeitung, des bm bank und markt – Magazin für Banking sowie des Handelsblatts.

+++ Börsen-Zeitung vom 22. Dezember 2021 +++

Risikoexperten nehmen Zahlungsverkehr ins Visier

Das Frankfurter Institut für Risikomanagement und Regulierung (FIRM) setzt mit Blick auf das kommende Jahr neben Dauerbrennern wie Kredit-, Compliance-, IT- und Cyberrisiken auch den Zahlungsverkehr, die Umsetzung neuer Technologie sowie abermals Covid und den Megatrend ESG auf seine Risikolandkarte. Dies sagt sein Vorstandschef Gerold Grasshoff, Senior Partner und Managing Director sowie internationaler Leiter Risikomanagement und Regulierung/Compliance der Boston Consulting Group (BCG), im Gespräch mit der Börsen-Zeitung.

Mit seinem Fokus auf den Zahlungsverkehr unterscheidet sich der 2009 ins Leben gerufene Verein, der auf seiner Webseite als stiftende Mitglieder die Deutsche Bank, die DZ Bank sowie die Helaba aufzählt und zu seinen Treibern auch Unternehmen, Beratungsgesellschaften und das Land Hessen nennt, unter anderem von der europäischen Bankenaufsicht. Die hatte jüngst als ihre aufsichtlichen Prioritäten für die Jahre 2022 bis 2024 neben den oben genannten Risiken vielmehr die Governance der Institute sowie deren Aktivitäten im Leveraged-Finance-Geschäft sowie im Nichtbankensektor aufgelistet.

Wie Grasshoff erläutert, ist der Zahlungsverkehr wegen seines schieren Volumens und im Zuge seiner Veränderung durch die Pandemie in den Fokus gerückt: „Wir haben jetzt sehr stark das Thema Payments in den Blick genommen, weil sich in dem Markt eine starke Dynamik entwickelt hat, insbesondere durch Konsolidierungen und neue Spieler mit neuer Technologie“. Die Pandemie habe den Anteil der elektronisch abgewickelten Transaktionsvolumina in die Höhe springen lassen: „Mit der Zunahme digitaler Bezahlvarianten ergeben sich auch neue Risiken.“ 

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+++ bm bank und markt – Magazin für Banking, 15. Dezember 2021 +++

Systemsprenger Negativzinsen

Das Urteil des Landgerichts Berlin gegen die Sparda-Bank Berlin in Sachen Verwahrentgelte wird nicht die letzte Entscheidung sein, so die Autoren Frank Kohler (Vorstandsvorsitzender Sparda-Bank Berlin) und Mahsa Eggers (Bereichsleiterin Recht & Compliance, Sparda-Bank Berlin). Klarheit bringen kann nur ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Sollte dieser sich der Einschätzung der Berliner Richter anschließen, dann ist die Prognose der Autoren düster. Weil Negativzinsen unter solchen Rahmenbedingungen das Finanzsystem ruinieren, käme dann als letzter Ausweg nur noch ein staatliches Bankensystem in Betracht, da es sich privatwirtschaftlich nicht mehr betreiben ließe. 

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+++ Handelsblatt vom 14. Dezember 2021 +++

Ombudsstellen lassen Legal Tech auflaufen

Die Erstattung von in den vergangenen Jahren unrechtmäßig erhöhten Bankgebühren gestaltet sich für Verbraucher schwierig. Weil viele Banken mauern, mahnte die Finanzaufsicht Bafin zuletzt einen fairen und transparenten Umgang der Institute an. Nun erfuhr das Handelsblatt, dass auch die Schlichtungsstellen der Geldhäuser Kunden Hilfe verweigern, wenn diese sich durch Rechtshelfer, sogenannten Legal Techs, vertreten lassen.

Im April hatte der Bundesgerichtshof in einem Urteil die bis dahin branchenweit genutzten AGBs für unwirksam erklärt, nach denen der Kunde Preis- und Vertragsänderungen zustimmt, wenn er nicht aktiv widerspreche. Die Geldhäuser müssen die zu viel gezahlten Entgelte nun erstatten. Meist geht es um niedrige dreistellige Beträge.

Rechtsdienstleister wie Spreefels, Conny, Collectia, Hellogetright oder Justify haben das Thema für sich entdeckt. Diese Inkassounternehmen sind im Bereich Fluggastrechte längst etabliert. Sie werben damit, notfalls bis vor Gericht zu ziehen, und leben von einer Erfolgsprovision.

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