Die zunehmende Bedeutung von Compliance im operativen Geschäft
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Wie nicht zuletzt der aktuellen Tagespresse zu entnehmen ist, ist Compliance nach wie vor ein immens wichtiges Thema, mit dem sich Unternehmen intensiv beschäftigen (müssen). Neben der Vermeidung von Haftungs- und Reputationsrisiken liegt ein weiterer Grund hierfür darin, dass sich das Verständnis von Compliance von einer notwendigen Vorsichtsmaßnahme hin zu einem mittlerweile festen Bestandteil des operativen Kerngeschäfts entwickelt hat. „Sie werden Verständnis dafür haben, dass wir von unseren Geschäftspartnern die Vereinbarung der beigefügten Klausel/Erklärung voraussetzen.""
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So oder so ähnlich enden viele Anschreiben von Unternehmen an ihre Geschäftspartner, mit denen sie die Implementierung von Compliance-Klauseln in die Vertragsbeziehung zur zwingenden Voraussetzung der weiteren Geschäftsverbindung machen. Hierdurch bleibt den Empfängern solcher Klauseln nicht selten nur die Wahl, die Vereinbarung entsprechender Klauseln zu akzeptieren, wollen sie die Geschäftsbeziehung nicht gefährden, erklären Jochen Markgraf und Martin Rücker von Glade Michel Wirtz.
Unter Compliance-Klauseln versteht man Vertragsbedingungen zwischen Unternehmen, die zur Einhaltung bestimmter Gesetze und Verhaltensstandards verpflichten (z.B. Unterlassen strafbarer bzw. bußgeldbewehrter Verhaltensweisen wie Kartellverstöße oder Korruption). Flankiert werden diese Klauseln häufig auch von Regelungen, mit Hilfe derer eine (Nicht-)Einhaltung der Compliance-Klauseln überprüft und ggf. auch sanktioniert werden kann, z. B. durch Einräumung von Auditierungs- und Kündigungsrechten. Mit der Verwendung von Compliance-Klauseln verfolgen Unternehmen das Ziel, die in Gesetzen und Verhaltenskodizes festgeschriebenen Verhaltensstandards, deren Beachtung und Einhaltung sie für ihre eigene Organisation bereits fixiert haben, auch für ihre Geschäftspartner verbindlich zu machen.
Hintergrund hierfür ist, dass zwischen eigenem Fehlverhalten und dem Fehlverhalten von Geschäftspartnern in der öffentlichen Wahrnehmung nur selten ein Unterschied gemacht wird. Entsprechend kann für den Verwender mittels Compliance-Klauseln insbesondere eine Reduzierung von zivil-, OWiG- und nicht zuletzt strafrechtlichen Haftungsrisiken erreicht sowie eine Stärkung der eigenen Rechtsposition gegenüber dem Geschäftspartner durchgesetzt werden. Wie bereits aufgezeigt, bleibt Geschäftspartnern oftmals keine andere Wahl, als die Compliance-Klauseln zu akzeptieren. Auch wenn die Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung mit dem Klauselverwender von großer Bedeutung ist, sollte zwingend davon abgesehen werden, ohne eigene Prüfung entsprechende Klauseln anzuerkennen.
Denn es muss genauestens geprüft werden, welche Pflichten und Handlungsmaßnahmen konkret übernommen werden und ob deren Einhaltung im Unternehmen tatsächlich möglich ist. Gerade Unternehmen ohne eigene Compliance-Organisation müssen oftmals erst entsprechende interne Strukturen schaffen, die die Erfassung, Prüfung, Umsetzung und Einhaltung der übernommenen Verpflichtungen aus den Compliance-Klauseln ermöglichen. Das führt dazu, dass sich – auf Grund der Notwendigkeit für das operative Geschäft – nunmehr auch diejenigen Unternehmen mit dem Thema Compliance auseinandersetzen müssen, die sich hiermit bislang nicht befasst haben.
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