Geldpolitik

Entwurf eines Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes

"

Im Finanzausschuss des Bundestags fand am 1.12.10 eine Anhörung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes (BT-Drs. 17/3628) statt.

"

Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass die BaFin bei Falschberatung oder fehlenden Informationen Bußgelder verhängen darf. Anleger sollen ferner in Zukunft mit einem kurzen und leicht verständlichen Dokument über Finanzprodukte informiert werden müssen. Die Mehrheit der Sachverständigen sprach sich für Änderungen an dem Entwurf aus. Moniert wurden unter anderem die vorgeschlagene Registrierung aller Anlageberater bei der Bankenaufsicht sowie die Neuregelungen für offene Immobilienfonds.

Abonnieren Anmelden
Zur PLATOW Börse