Erleichterung der Vorkehrungen gegen Wirtschaftskriminalität
"Das Bundeskabinett plant in Kürze den Beschluss eines Gesetzentwurfs zum Beschäftigtendatenschutz. Dieser ermöglicht in seiner aktuellen Fassung, Daten von Beschäftigten zur Aufdeckung von Wirtschaftskriminalität unter Beachtung bestimmter Vorsichtsmaßnahmen zu verarbeiten und zu nutzen – auch wenn noch kein konkreter Verdacht besteht.
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Das Bundeskabinett plant in Kürze den Beschluss eines Gesetzentwurfs zum Beschäftigtendatenschutz. Dieser ermöglicht in seiner aktuellen Fassung, Daten von Beschäftigten zur Aufdeckung von Wirtschaftskriminalität unter Beachtung bestimmter Vorsichtsmaßnahmen zu verarbeiten und zu nutzen – auch wenn noch kein konkreter Verdacht besteht.
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Laut Norbert Nolte, Experte für Datenschutzrecht bei Freshfields Bruckhaus Deringer, stehen insoweit insbesondere die Compliance-Beauftragten vor einem Dilemma: „Zwar hat der Bundesgerichtshof wiederholt die Pflicht zur Einführung wirksamer Compliance-Systeme bestätigt und unlängst einen Compliance Officer wegen unterlassener Compliance- Maßnahmen bestraft. Gleichzeitig aber wurden die Unternehmen durch den Schnellschuss zum Arbeitnehmerdatenschutz im letzten Jahr tiefgreifend verunsichert“, so Nolte. Effektive Compliance-Maßnahmen seien unterblieben oder nur mit angezogener Handbremse durchgeführt worden. Der neue Gesetzentwurf bringe hier mehr Rechtssicherheit, wenngleich an einigen Stellen noch nachgebessert werden müsse.
Das gelte zum Beispiel für die Beschränkungen bei der Überprüfung von E-Mails. Künftig soll nach dem Gesetzentwurf auch mit einer Einwilligung des Betroffenen keine Auswertung dienstlicher E-Mail-Accounts mehr zulässig sein, wenn diese auch privat genutzt werden dürfen. Damit stellt sich wirksamen Compliance-Vorkehrungen eine neue Hürde. Für Ermittlungsmaßnahmen ist der Zugriff auf digitale Informationen einschließlich E-Mails aber häufig unentbehrlich.
„Unternehmen benötigen klare Regelungen zur Nutzung der betrieblichen IT-Systeme“, so der Rechtsanwalt weiter. „Weil bei gestatteter Privatnutzung eine wirksame Kontrolle der geschäftlichen E-Mail-Korrespondenz zukünftig weniger denn je möglich sein dürfte, sollten Unternehmen die private Nutzung der betrieblichen E-Mail-Konten untersagen – auch wenn man damit den Unmut der Mitarbeiter riskiert und liebgewonnene Privilegien abgeschafft werden.“
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