EU sagt Lohn- und Sozialdumping den Kampf an
Arbeitnehmer in einen anderen EU-Mitgliedstaat zu schicken, ist für Unternehmen bislang unproblematisch. Mit Blick auf Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit für Unternehmen kennt das EU-Recht keine strengen Limitierungen, etwa im Sinne erforderlicher Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse. Doch sowohl von europäischer, als auch nationalstaatlicher Seite droht zunehmend Ungemach. Katharina Vorländer und Andreas Meier, Rechtsanwälte für Migrationsrecht bei Fragomen, nehmen die Pläne unter die Lupe.
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